Sitzung vom 1. Juli 2021

Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Beirats für Raumordnung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Beirats für Raumordnung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (GRE, frz. CoDT) sieht gem. Art. D.I.5.1 §2 vor, dass der Beirat für Raumordnung sich eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung gibt. Diese Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Arbeitsweise des Beirates.

Der Beirat hat z.B. die Aufgabe Stellungnahmen abzugeben über

• die Raumordnungs- und Stadtplanungsinstrumente,

• die von der Regierung erteilten Genehmigungen, für die es zwingende Gründe des Allgemeininteresses gibt;

• die Ziele des Projekts unter Berücksichtigung der in Artikel D.I.1 §1 angegebenen Ziele und über die Qualität der Umweltverträglichkeitsstudie für bestimmte Fälle

sowie die Regierung in allen Fragen in Sachen städtische oder ländliche Raumentwicklung, Raumordnung und Städtebau zu beraten.

Artikel D.I.5 des GRE legt die Zusammensetzung des Beirates fest.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.5.1 §2 Absatz 2