Sitzung vom 1. Juli 2021

Addendum zum Vertrag 2021 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag 2021 mit dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach einen Zuschuss in Höhe von 3.968.325,55 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Interkommunale Vivias hat am 29. März auf Grund des Artikels 31 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege einen Antrag gestellt, die aktuelle Unterstützungskapazität von 145 Plätze des Wohn- und Pflegezentrums Hof Bütgenbach (WPZS) auf 127 Plätze zu reduzieren.

Momentan liegt die Belegung des Hof Bütgenbach bei 126 WPZS-Plätzen (Stand 23.04.2021) inklusive 2 Quarantäneplätze, die seit dem 1. April 2020 zur Verfügung stehen müssen.

Darüber hinaus signalisiert die Interkommunale Vivias, dass die Personaldecke insbesondere der Pflegekräfte zu gering ist, um die Erfüllung der erforderlichen Personalnorm für 145 Plätze zu gewährleisten.

Im WPZS Hof Bütgenbach befinden sich noch zahlreiche Doppelzimmer. Eine Reduzierung der Plätze, wie sie jetzt beantragt wird, hat zur Folge, dass die Doppelzimmer zu Einzelzimmern umgewandelt würden. Dies entspricht dem Wunsch vieler Senioren und führt zu mehr Lebensqualität.

Am 11. Mai 2021 hat der Minister die Unterstützungskapazität von 127 Plätzen genehmigt. Mit vorliegendem Addendum zum Vertrag 2021 für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums, der Kurzaufenthalte, der Tagesbetreuung und der Tagespflege (nachstehend Vertrag 2021 bezeichnet) wird der Vertrag an die neue Unterstützungskapazität von 127 Plätzen angepasst.

 

 

Die Anpassung der Anzahl Plätze hat zur Folge, dass der Zuschuss des ursprünglichen Vertrages zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach für das Jahr 2021 zu Gunsten der Deutschsprachigen Gemeinschaft  um 349.823,85 EUR reduziert wird.

Im Abänderungserlass wurde nur der Zuschuss vom WPZS Hof Bütgenbach angepasst, dementsprechend ändert sich der Gesamtzuschuss für die Interkommunale Vivias wie folgt:

  • Hof Bütgenbach:              3.968.325,55 €
  • St. Elisabeth:                      2.801.456,51 € (unverändert).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                              2021

Finanzstelle:                                50.17

Finanzposition:                           43.53

Zuschuss:                      3.968.325,55 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist nicht notwendig, da es sich um eine Minderung handelt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum Hof Bütgenbach für das Jahr 2021 über die Angebote der Wohn- und Pflegezentren für Senioren.
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum Hof Bütgenbach für das Jahr 2021 über die Angebote der Wohn- und Pflegezentren für Senioren.