Sitzung vom 24. Juni 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 2019 zur Bestellung der Mitglieder der Begleitausschüsse der Jugendinformationszentren

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 2019 zur Bestellung der Mitglieder der Begleitausschüsse der Jugendinformationszentren.

Aufgrund einer Umverteilung von Aufgaben und personellen Veränderungen innerhalb des Fachbereichs Kultur und Jugend, der Fusion der beiden Jungendinformationszentren sowie einem neuen Mehrheitsabkommen in der Gemeinde Raeren wird der am 12. Dezember 2019 verabschiedete Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Begleitausschüsse der Jugendinformationszentren [0806/EXIX/B/III] durch den vorliegenden Beschluss abgeändert.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die geförderten Jugendinformationszentren stellen Informationen zur Verfügung, die auf ihre Richtigkeit überprüft, zuverlässig, vollständig, neutral und für alle zugänglich sind.

Um die Aufgaben der Jugendinformationszentren zu begleiten und auszuwerten, sieht das Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit unter Artikel 20 §1 die Einsetzung eines Begleitausschusses pro Jugendinformationszentrum vor. Im Begleitausschuss sind alle Vertragspartner der Leistungsaufträge vertreten. Bei diesen Vertragspartnern handelt es sich um die in Artikel 19 genannten Partner: die Regierung sowie die Gemeinden und das Jugendinformationszentrum des jeweiligen Kantons. Die betroffenen Einrichtungen bzw. Behörden haben die im Erlass festgelegten Vertreter bestimmt.

 

Die neue Zusammenstellung des Begleitausschusses für die Jugendinformation im Norden des deutschen Sprachgebiets lautet wie folgt:

1. für die Gemeinde Eupen: Frau Catherine Brüll;

2. für die Gemeinde Kelmis: Herr Björn Klinkenberg;

3. für die Gemeinde Lontzen: Herr Yannick Heuschen;

4. für die Gemeinde Raeren: Frau Naomi Renardy;

5. für die VoG Infotreff:

a) Herr Sascha Bocken;

b) Frau Lara Liebertz;

6. für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Frau Lena Pankert;

7. für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Frau Ingrid Inselberger.

 

Die neue Zusammenstellung des Begleitausschusses für die Jugendinformation im Süden des deutschen Sprachgebiets lautet wie folgt:

1. für die Gemeinde Amel: Frau Anna Pauels;

2. für die Gemeinde Burg-Reuland: Frau Sonja Houscheid;

3. für die Gemeinde Büllingen: Frau Viviane Jost;

4. für die Gemeinde Bütgenbach: Frau Nadia Sarlette;

5. für die Gemeinde Sankt Vith: Frau Anne-Marie Hönders-Hermann;

6. für die VoG Infotreff:

a) Herr Sascha Bocken;

b) Frau Lara Liebertz;

7. für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Frau Lena Pankert;

8. für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Frau Ingrid Inselberger.

 

Aufgrund der Besetzung der Begleitausschüsse aus Amtswegen werden die o.g. Gremien den Vorgaben des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Ausgewogenheit zwischen Männern und Frauen nicht immer gerecht. Der Begleitausschuss für die Jugendinformation im Süden des deutschen Sprachgebiets weist demnach eine Unausgewogenheit, d.h. eine Mehrzahl an weiblichen Vertretern, auf.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 21.05.2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, Artikel 20 §1
  • Erlass der Regierung vom 12. Dezember 2019 zur Bestellung der Mitglieder der Begleitausschüsse der Jugendinformationszentren