Sitzung vom 24. Juni 2021
Erlass der Regierung zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen
1. Beschlussfassung
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen.
Aufgrund einer Umverteilung von Aufgaben und personellen Veränderungen innerhalb des Fachbereichs Kultur und Jugend wird der am 10. November 2017 verabschiedete Erlass der Regierung zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen [3889/EX/VIII/B/II] aufgehoben und durch den vorliegenden Erlass ersetzt.
Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen
Die Regierung betraut Personalmitglieder des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Aufsicht der Ausführung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen und dessen Ausführungsbestimmungen sowie mit der Ermittlung und der Feststellung von Verstößen gegen Artikel 43 desselben Dekrets und dessen Ausführungsbestimmungen.
Diese Personalmitglieder haben für die Ausführung dieses Dekrets die Eigenschaft des Gerichtspolizeioffiziers.
Folgende Personen werden in Anwendung von Artikel 44 des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen als Gerichtspolizeioffiziere bestellt:
1. Herr Yorick Pommée;
2. Frau Sabrina Goenen;
3. Frau Tatjana Cormann;
4. Frau Audrey Olbertz.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.
4. Gutachten
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 20.05.2021 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage
Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen, Artikel 44