Sitzung vom 24. Juni 2021

Positionierung zu INTERREG-V-A Mikroprojektanträgen der Großregion mit ostbelgischer Beteiligung im Rahmen des 2. Aufrufs

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die Informationen zum zweiten Aufruf für INTERREG-Mikroprojekte in der Großregion zur Kenntnis und stimmt den Empfehlungen zur Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen des Lenkungsausschusses vom 30. Juni 2021 zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1 Hintergrund

Das INTERREG V-Programm Großregion fördert grenzüberschreitende Mikroprojekte, die sich thematisch auf die Prioritätsachse 3 und das spezifische Ziel 7 „Verbessertes grenzüberschreitendes Angebot von sozial inklusiven Dienstleistungen und Einrichtungen“ beziehen, mit einem Budget von 750.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Fördersatz liegt grundsätzlich bei 90% und einem maximalen Förderbetrag von 25.000 EUR. 10% müssen über andere öffentliche oder private Mittel gedeckt werden.

Im Rahmen eines ersten Projektaufrufs wurden bis dato 20 Mikroprojekte genehmigt (davon keines mit ostbelgischer Beteiligung) und EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 435.474 EUR gebunden.

Im Rahmen des zweiten Aufrufs stehen insgesamt 314.526 EUR EFRE Mittel zur Verfügung. Bis zur Einreichfrist am 27.11.2020 wurden 33 Projektvorschläge beim Interreg V-A Programm eingereicht. Nach Prüfung durch die Mikroprojektreferentin wurden 24 Anträge als zulässig eingestuft.

Bei zwei Mikroprojekten ist ein ostbelgischer Partner beteiligt, in beiden Fällen als federführender Begünstigter. Die Projekte erfordern keine Kofinanzierung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft, da die 10% über Eigenmittel der jeweiligen Partner gedeckt werden.

Das beantragte Zuschussvolumen für die 24 Mikroprojekte beläuft sich auf insgesamt 481.455 EUR. Im Vergleich zu dem noch zur Verfügung stehenden EFRE-Budget handelt es sich hier um eine Kostenüberschreitung von 166.929 EUR oder 22,2 % des Gesamtbudgets. Da eine solche Überschreitung vom Begleitausschuss nicht genehmigt wurde, muss die Auswahl während des 2. Aufrufs restriktiv erfolgen, das heißt, dass nicht alle Mikroprojekte, die potenziell EFRE-förderfähig sind, vom Lenkungsausschuss genehmigt werden können.

Die Antragsentwürfe wurden dahingehend vom Gemeinsamen Sekretariat des Programms anhand einer Rangliste mit Punktesystem evaluiert.

2.2 Empfehlungen zur Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Lenkungsausschuss am 30. Juni 2021

Der Lenkungsausschuss, der sich zusammensetzt aus Vertretern der Programmpartner, wird am 30. Juni 2021 über die definitive Auswahl für eine EFRE-Förderung der 24 eingereichten Anträge beraten.

Das Gemeinsame Sekretariat schlug zunächst eine Ablehnung von fünf Anträgen sowie eine Senkung der Gesamtkosten für zwei weitere Anträge vor. Projektanträge mit ostbelgischer Beteiligung sind hiervon nicht betroffen.

Im vorbereitenden Lenkungsausschuss am 15. Juni 2021 wurden indikativ zunächst 17 Projekte genehmigt, davon auch die beiden Anträge aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Fachbereich Standortentwicklung empfiehlt, für die Anträge mit ostbelgischer Beteiligung folgende Argumentation hervorzuheben:

 

Projekt

Budget

Entscheidungsempfehlung des GS

KultOURwanderung

 

Zeitraum 01.02.2021-30.11.2021

 

DG Partner:

OstbelgienFestival VoG (federführend)

Gesamtbudget Projekt:

13.750,00 €

 

Beantragte EFRE-Summe:

12.375,00 €

 

Vom ostbelgischen Partner beantragte EFRE Mittel:

7.785,00 €

Genehmigung

 

Rangliste: Platz 2 von 24

Meakusma X Rotondes

 

Zeitraum

01.04.2021-30.09.2022

 

DG Partner:

Meakusma VoG (federführend)

Gesamtbudget Projekt:

21.900,00 €

 

Beantragte EFRE-Summe:

19.710,00 €

 

Vom ostbelgischen Partner beantragte EFRE Mittel:

10.711,80 €

Genehmigung unter Vorbehalt

 

Rangliste: Platz 17 von 24

 

Die vollständige Übersicht aller eingereichten Mikroprojekte befindet sich im Anhang der Note.

KultOURwanderung

Das Projekt zielt darauf ab, über eine musikalische Wanderung, deren Route zwischen Belgien und Deutschland hin und her wechselt, die lokalen Wahrzeichen und das überregionale Kunsthandwerk in Szene zu setzen. Eine Veranstaltung, in der eine Fusion aus bildender Kunst, Architektur und Musik geschaffen wird, bereichert den Prozess der kulturellen Bildung.

Argumente

  • Die Wanderung richtet sich als sozialinklusive Dienstleistung an ein grenzüberschreitendes Publikum, das die Region durch das Erleben einer gemeinsamen künstlerischen Erfahrung entdecken möchte. Das Projekt ist offen für alle und stimuliert das Zugehörigkeitsgefühl zu einer gemeinsamen Kultur und einem gemeinsamen Raum durch das Teilen einer gemeinsamen Erfahrung und eines anschließenden Austauschs.
  • Im Hinblick auf die Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Kulturbereichs soll dieses Mikroprojekt zu einer langfristigen Zusammenarbeit zwischen OstbelgienFestival VoG (DG) und dem Museumsverein wArtehalle Welchenhausen e.V. (RLP) führen. Durch die daraus resultierende Erweiterung des grenzüberschreitenden Kulturangebots besitzt das Mikroprojekt einen innovativen Charakter.
  • Es sollen zwei Wanderungen mit insgesamt 180 Teilnehmern stattfinden. Die Ergebnisse des Mikroprojekts tragen daher zur Erreichung des Outputindikators „Anzahl der Personen, die von den durchgeführten Maßnahmen profitieren“ (Zielwert von 15.000) bei.
  • Die Ziele und Ergebnisse des Mikroprojekts könnten nicht auf nationaler/lokaler Ebene erreicht werden: Einbringung der technischen Kenntnisse und kulturellen Besonderheiten der Partner in die Arbeitsweise, gemeinsame Anpassung der Partner an ein grenzüberschreitendes Publikum, Ideenaustausch der Teilnehmer nach der Wanderung.
  • Das Mikroprojekt gliedert sich in das Regionale Entwicklungskonzept der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens „Ostbelgien leben 2025“ ein.
  • Die Wanderung wertet das Natura 2000-Naturschutzgebiet auf und leistet somit einen Beitrag zum bereichsübergreifenden Grundsatz „Nachhaltige Entwicklung“.

Meakusma X Rotondes

In diesem Projekt geht es um niederschwellige und hochwertige Kulturvermittlung. Meakusma VoG (DG) und Rotondes (GDL) werden in den beiden Regionen jeweils zusammen entwickelte Kulturdienstleistungen anbieten. Zu den Maßnahmen zählen pro Partnerregion eine von ausgewählten Künstlern erschaffene Klanginstallation, eine Eröffnungsveranstaltung mit Konzerten, sowie eine Radiosendung, in der das Projekt vorgestellt wird, sich die Künstler im Gespräch zu den Werken äußern und Mitschnitte der Konzerte ausgestrahlt werden. Zu den Zielen gehören die Schaffung eines innovativen und neuen kulturellen Angebots in der Großregion, die Mobilität des Publikums sowie eine stärkere Vernetzung der Akteure.

Argumente:

  • Meakusma stellt als Verein typischerweise eine kleine Struktur dar, die nicht über die administrativen Voraussetzungen verfügt, ein klassisches Interreg- Projekt durchzuführen. Der Verein hat bisher keine Förderung im Rahmen des Interreg- Programms Großregion erhalten.
  • Sowohl der Bestand der notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse als auch der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projekts ist durch die Tätigkeitsberichte und Jahresabschlüsse klar erwiesen.
  • Laut den Projektpartnern bleiben die Grenzen in Bezug auf Kulturnetzwerke undurchlässig. Das Mikroprojekt ermöglicht daher einen Austausch zwischen den Netzwerken der Projektpartner. Des Weiteren kann die Vielfalt des kulturellen Angebots die Mobilität des Publikums in der Großregion fördern und das gemeinsame Erleben der Veranstaltungen ein Gefühl der Zugehörigkeit zum Territorium schaffen. Die Ziele des Mikroprojekts tragen somit zum spezifischen Ziel 7 des Programms bei.
  • Die Projektpartner erwarten, mit ihrem Mikroprojekt mehr als 17.000 Menschen zu erreichen. Diese Zahl ist insofern realistisch, als dass sich die geplanten Aktionen über eine Dauer von sechs Monaten erstrecken. Außerdem basieren Schätzungen auf objektiven Daten für das Jahr 2019, die auch die Hörerzahlen der Radiosender enthalten. Somit trägt das Mikroprojekt erheblich zur Erreichung des angestrebten Outputindikators „Anzahl Teilnehmer“ des Programms bei.
  • Das Projekt ist insofern innovativ, als es neue Partnerschaften im kulturellen und künstlerischen Bereich initiiert. Außerdem soll ein kulturelles Angebot geschaffen werden, das experimentelle Musik und bildende Kunst mischt. Dies würde einem neuen grenzüberschreitenden Angebot in der Großregion entsprechen.
  • Durch die Aufnahme, Veröffentlichung und Archivierung der musikalischen Inhalte sowie der Präsentation des Projektes im Radioformat entsteht ein nachhaltiger Effekt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die zur Genehmigung vorliegenden Mikroprojektanträge erfordern keine Kofinanzierung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

/

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
  • Kooperationsprogramm Interreg VA Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg / Großregion  (Ref. CCI 2014TC16RFCB045), genehmigt durch die EU-Kommission am 15.12.2015;
  • Interreg Großregion Leitfaden für Mikroprojektpartner (Stand: 14/10/2020)