Sitzung vom 17. Juni 2021
Erlass der Regierung zur Auszahlung einer Zusatzdotation an die Gemeinden zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Gesundheistkrise im Einzelhandelbereich
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes Zusatzdotationen in Höhe von insgesamt 714.800 € für das Jahr 2021.
Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:
- Amel: 14.000 €
- Büllingen: 29.000 €
- Burg-Reuland: 18.000 €
- Bütgenbach: 47.000 €
- Eupen: 101.812,50 €
- Kelmis: 50.000 €
- Lontzen: 31.000 €
- Raeren: 5.750 €
- Sankt Vith: 418.237,50 €
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Der ostbelgische Einzelhandel hat während der Corona-Krise besonders stark gelitten. Daher haben die Regierung und die neun Gemeinden partnerschaftlich beschlossen, dass in diesem Bereich eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden soll. Dabei wird den Gemeinden eine zusätzliche Dotation seitens der Gemeinschaft gewährt. Im Sinne der Subsidiarität und unter Einhaltung des Grundsatzes der Gemeindeautonomie erhalten die Kommunen die Möglichkeit, Sektoren zu unterstützen, denen Schließungen auferlegt wurden. Diese Unterstützung liegt im Interesse der Gemeinden, um ihre Ortskerne zu erhalten und deren Attraktivität zu sichern. Viele Einzelhändler sind zudem auf lokaler Ebene vernetzt und organisiert und werden bereits in ihren gemeinsamen Aktionen durch die lokale Ebene unterstützt. Das Konzept zur Unterstützung sieht vor, dass die Gemeinden einzeln oder gemeinsam Unterstützungsmaßnahmen für die geschlossenen Sektoren festlegen können, insofern sich diese Maßnahmen an Betriebe richten, die ihre Niederlassungseinheit auf dem Gebiet der Gemeinde haben und die aufgrund der COVID-19 Gesundheistkrise verpflichtet wurden, ihre Geschäfte oder Tätigkeiten für Privatkunden zu schließen bzw. einzustellen.
Ausgenommen sind HoReCa- und Tourismusbetriebe, die in den Anwendungsbereich der spezifischen Zusatzdotationen fallen. Ebenfalls sind ausgeschlossen Vereinigungen und Strukturen, die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft gefördert und bereits unterstützt werden. Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt 75% bzw. 50% der direkten Ausgaben, die für die finanzielle Unterstützung der oben genannten Zielgruppen durh die Gemeinden ausgegeben wurden. Voraussetzung war, dass die Gemeinde den Gemeinderatsbeschluss der finanziellen Unterstützung spätestens bis 31. Januar 2021 verabschiedet hatte und die finanzielle Unterstützung spätestens bis 28. Februar 2021 erfolgte. Die Frist für die Auszahlung der finanziellen Unterstützung wurde, aufgrund der Verlängerung des Tätigkeitsverbotes für die Kontaktberufe auf den 31. März 2021 verlängert.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Dotationen in Höhe von insgesamt 714.800 € werden angerechnet auf den Kredite OB 20 – PR 14 – ZW 43.22 - Sonderdotation Corona an die Gemeinden
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 04. Juni 2021 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021.
- Krisendekret 2020-2021 vom 6. April 2020, Artikel 8.7, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juli 2020, ersetzt durch das Dekret vom 10. Dezember 2020 und erweitert durch das Krisendekret vom 26. April 2021.