Sitzung vom 10. Juni 2021

Zustimmung zum Arbeitsplan und zur Haushaltsplanung des Dreiländerparks für den Zeitraum 2022-2023

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Arbeitsplan sowie der Haushaltsplanung des Dreiländerparks für den Zeitraum 2022-2023 zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrundinformationen

Der 2001 ins Leben gerufene Dreiländerpark ist eine Plattform für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die sich zusammensetzt aus Partnern aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Das Ziel der Zusammenarbeit besteht darin, das landschaftlich attraktive Gebiet um die „MAHHL Städte“, welches über einen enormen Reichtum an kulturhistorischen, landschaftlichen und ökologischen Qualitäten verfügt, über die Grenzen hinweg zu pflegen, weiter zu entwickeln und zu bewerben. Die Arbeitsgemeinschaft Dreiländerpark hat sich in den letzten Jahren zu einer euregionalen Plattform für die Diskussion grenzüberschreitender Probleme und Chancen und die Entwicklung neuer Initiativen in den Bereichen Landschaft, Wasser- und Naturbewirtschaftung entwickelt. Seit 2014 liegt die Koordination (Schriftführung, Terminkoordination, Übersetzungsdienst) in der Hand der Stichting Euregio Maas-Rhein,

Für den Zeitraum 2020-2023 wurde eine verbindliche Kooperationsvereinbarung zwischen der Stichting Euregio Maas-Rhein als Leadpartner und den Partnern des Dreiländerparks unterzeichnet. Diese Vereinbarung regelt u.a. den finanziellen Umfang und die jährlichen Beiträge der einzelnen Partnerregionen sowie die Modalitäten der Zusammenarbeit im Rahmen der Plattform.

Für die Periode 2022-2023 wird ein neuer Haushalt (mit darin aufgenommenen Partnerschaftsbeiträgen für die Periode 2022-2023) durch die Projektgruppe vorbereitet, durch die Lenkungsgruppe festgelegt und anschließend als Anhang zu diesem Abkommen hinzugefügt:

 

 

Der Arbeitsplan 2022-2023 sieht verschiedene Tätigkeiten in den Bereichen

  • Partnerschaft, Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch
  • Projekte und Projektentwicklung
  • Kommunikation, Bildung und Wissensvermittlung

vor.

Die Inhalte basieren auf den strategischen Plan, der 2020 verabschiedet wurde.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltplanung des Dreiländerparks hat keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Beitrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht insbesondere in der Zur-Verfügung-Stellung von Büro- und Sitzungsräumen für die Projektleitung sowie Versammlungen im Rahmen des Dreiländerparks.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft