Sitzung vom 27. Mai 2021

Dienstleistungsauftrag zur Erstellung des zweiten Jugendberichts der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, in Anwendung des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge, das vereinfachte Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erstellung des zweiten Jugendberichts der Deutschsprachigen Gemeinschaft entsprechend dem vorliegenden Lastenheft zu eröffnen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrundinformationen

Vor dem Hintergrund einer evidenzbasierten Politik im Jugendbereich soll 2023 der zweite wissenschaftliche Bericht zur Situation der jungen Menschen in Ostbelgien erfolgen. 2015 hat das DG-Parlament im Allparteienkonsens die Einführung eines solchen Jugendberichts beschlossen.

Im Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit heißt es dazu: „Zur Vorbereitung auf den Strategieplan der folgenden Legislaturperiode veröffentlicht die Regierung im Oktober des Jahres, das der Wahl zum Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorausgeht, einen Jugendbericht zur Lebenssituation der Jugendlichen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Als Grundlage für diesen Jugendbericht dient eine entsprechende Studie, die von einem wissenschaftlichen Institut durchgeführt wird. Die Regierung beteiligt die geförderten Jugendeinrichtungen und den Jugendrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der Erstellung des Jugendberichts.“

Der Fokus des Jugendberichtes liegt auf einer Berichterstattung zur aktuellen Lebenssituation, den Alltagskontexten und Problemlagen von in Ostbelgien wohnhaften Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 30 Jahren.

Mit Blick auf die Etablierung einer regelmäßigen und langfristig angelegten Berichterstattung hat der erste Jugendbericht (2018) jugendrelevante Themenfelder und Fragen aufgedeckt, zu denen bislang keine Daten oder Forschungsarbeiten vorliegen.

In den nachfolgenden Jugendberichten sollen einige Basisindikatoren aufgenommen werden (sog. Kataster), die einen Vergleich im Zeitablauf ermöglichen sollen. Neben dem Kataster sollen künftige Jugendberichte ein Schwerpunktthema behandeln, das vorher von einer Steuergruppe festgelegt wird. Für den zweiten Jugendbericht fand bereits ein Workshop diesbezüglich statt; folgenden Themen erwiesen sich als relevant für eine vertiefte Untersuchung: (1) Das Wohlbefinden von Jugendlichen; (2) Das Freizeitverhalten von jungen Menschen in Ostbelgien (vgl. soziale Teilhabe im ersten Jugendbericht); und (3) Der Übergang in die Arbeitswelt.

Das Wohlbefinden junger Menschen wurde als wichtigstes Thema für den zweiten Jugendbericht der Deutschsprachige Gemeinschaft Belgien angesehen.

Auftrag

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung einer zweistufigen Studie zur Situation junger Menschen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ziel dieser zweistufigen Studie ist es, auf Basis bestehender und neu erhobener Daten umfängliche und wissenschaftlich fundierte Einblicke in das Thema Wohlbefinden Jugendlicher und junger Erwachsener in Ostbelgien zu generieren.

Dies umfasst insbesondere:

  1. Sichtung der Sekundärdaten und Vorstellung dieser Analyse im Rahmen eines Steuergruppentreffen (bis spätestens 30. April 2022)
  2. Erhebung der Primärdaten und Vorstellung dieser Analyse im Rahmen eines Steuergruppentreffen (bis spätestens zum 30. April 2023)
  3. Abschlussbericht und Vorstellung der Ergebnisse (bis spätestens zum 31. Oktober 2023)

Der zweite Jugendbericht der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens verfolgt drei übergeordnete Ziele:

  1. Anhand von geeigneten Daten und Indikatoren soll der Ist-Zustand beschrieben und analysiert werden.
  2. Auf Basis des ersten und zweiten Jugendreports sollen wenn möglich Trends identifiziert werden.
  3. Vorschläge zur Verbesserung der Situation Jugendlicher und junger Erwachsener in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens sollen erarbeitet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Preis beträgt maximal 150.000 Euro mit Mehrwertsteuer.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im OB 40 PR 11 ZW 12.11 vorgesehen.

Die Auszahlung soll in drei Tranchen erfolgen:

  1. Tranche i.H.v. 40% bei Vorstellung der Ergebnisse der Sekundärdatenerhebung
  2. Tranche i.H.v. 40% bei Vorstellung der Ergebnisse der Primärdatenerhebung
  3. Tranche i.H.v. 20% nach Abschluss des Auftrags

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Mai 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)
  • Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit
  • Erlass der Regierung vom 15. März 2012 zur Ausführung des Dekretes vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit