Sitzung vom 6. Mai 2021

Erlass der Regierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich des Kulturerbes

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich des Kulturerbes.

Das Gutachten des Staatsrates wird in Anwendung von Artikel 3 §1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 bedingt durch die Dringlichkeit nicht angefragt. Die Dringlichkeit ist dadurch begründet:

- dass infolge der durch die Föderalbehörde beschlossenen Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) die Antragsteller im Bereich des Kulturerbes keine Planungssicherheit haben;

- dass die Unsicherheit, welche Maßnahmen oder Lockerungen zu welchem Zeitpunkt in Kraft treten, einen Einfluss auf den Schaffungsprozess von Werken im Bereich des Kulturerbes haben kann und dass beispielsweise gewisse Recherchen, die für das Schreiben notwendig sein könnten, zurzeit nicht möglich sind;

- dass die Antragsfrist vom 31. März für einen Zuschuss im Bereich des Kulturerbes somit im Jahr 2021 nicht haltbar ist;

- dass es sich empfiehlt, Zuschussanfragen auch über diese Frist hinaus schnellstmöglich und während des gesamten Jahres zuzulassen, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Kapitel III (Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes) des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichung im Bereich des Kulturerbes fördert die Regierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes.

Gemäß Artikel 14 des Erlasses der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes reicht der Antragsberechtigte bis zum 31. März einen Antrag auf Bezuschussung von Nicht-Periodika ein.

Aufgrund der weltweiten Gesundheitskrise (COVID-19) haben Antragssteller zurzeit keine Planungssicherheit. Die Unsicherheit, welche Maßnahmen oder Lockerungen wann in Kraft treten, kann einen Einfluss auf den Schaffungsprozess von Werken im Bereich des Kulturerbes haben. Beispielsweise sind gewisse Recherchen, die für das Schreiben notwendig sein könnten, zurzeit nicht möglich.

Aus diesem Grund soll die Antragsfrist für einen Zuschuss für Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes im Jahr 2021 ausgesetzt werden. Zuschüsse können das ganze Jahr über beantragt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 30. April 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes, Artikel 16 Absatz 5