Sitzung vom 6. Mai 2021

Dekretvorentwurf über Maßnahmen im Bereich Energie

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf über Maßnahmen im Bereich Energie.

Die Regierung legt fest in Bezug auf Art. 12 des Dekretvorentwurfs: in Abweichung zur Formulierung in Artikel 12 des vorliegenden Dekretvorentwurfs richtet sich die Dotation nicht nach den Durchschnittszahlen der Empfänger von Eingliederungseinkommen der letzten sechs Jahre sondern nach den Zahlen des jeweils vorletzten Jahres.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Beirates für Wohnungswesen und Energie zu beantragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrund

Unter Koordination der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben die neun Gemein-den des deutschen Sprachgebiets im Jahr 2018 einen Energie- und Klimaplan (EKP) erstellt. Die Unterzeichner verpflichten sich dazu, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40% zu reduzieren sowie Handlungsansätze für den Klimaschutz und die Klimaanpassung einzuführen. Der Energie- und Klimaplan umfasst Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, öffentliche Gebäude, Wohngebäude, erneuerbare Energien sowie Klimaanpassung.

Die Wallonische Region fördert ebenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung des Klima-wandels im Rahmen verschiedener Programme. Dazu gehören UREBA (Utilisation rationnelle de l'énergie dans les bâtiments; dieses Programm zielt auf den öffentlichen Sektor und VoGs ab), POLLEC (Politique locale Energie-Climat), PAPE (Plan d’action préventive en matière d’énergie) und MEBAR (Subventions aux ménages à revenu modeste; diese Programm zielt auf Privathaushalte ab und sieht eine Unterstützung über das ÖSHZ vor).

Im Rahmen der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeit „Energie“ von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft aufgrund von Artikel 139 der Verfassung obliegt die Förderung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in den übertragenen Zuständigkeitsbereichen seit dem 1. Januar 2020 der Deutschsprachigen Gemeinschaft .

Vorliegendes Dekret umfasst einige Bestandteile des neuen Bezuschussungskonzeptes für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Dieses Konzept umfasst Fördermöglichkeiten in fünf verschiedenen Bereichen:

1. Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans;

2. Infrastrukturmaßnahmen;

3. Bekämpfung der Energiearmut in sozialschwachen Haushalten;

4. Neues Prämiensystem für Privathaushalte zur Steigerung der Energieeffizienz der Wohngebäude im Bestand;

5. Investitionspaket zur energetischen Sanierung des Bestands im sozialen Wohnungsbau sowie zur Schaffung zusätzlicher Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Mit vorliegendem Dekretentwurf wird die dekretale Grundlage für die Maßnahmen 2, 3 und 5 geschaffen. Die Umsetzung der beiden anderen Maßnahmen erfolgt mittels Ausführungserlasse auf Grundlage bereits bestehender Projekte.

Infrastrukturprojekte

Infrastrukturprojekte der Gemeinden zur energetischen Sanierung sollen künftig im Rahmen des Infrastrukturplans zu 80 Prozent bezuschusst werden.

Diese Förderung ersetzt das UREBA-Programm der Wallonischen Region in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dies bietet den Gemeinden den Vorteil eines einzigen, einheitlichen Antragsverfahrens auf der Grundlage eines bewährten Systems.

Bekämpfung der Energiearmut in sozialschwachen Haushalten

Um Energiearmut in sozialschwachen Haushalten entgegenzuwirken, erhalten die ÖSHZ des deutschen Sprachgebiets über die Sozialhilfedotation eine Sonderdotation. Diese dient beispielsweise der Kontrolle von Heizungsanlagen, elektrischen Anlagen, der Durchführung von Energieaudits, Sensibilisierungsaktionen, Weiterbildungen oder kleinen Beschaffungen wie Energiekits oder Messgeräte.

Die Höhe der Dotation beläuft sich auf 250 € pro Empfänger eines Eingliederungseinkommens.

Diese Dotation ersetzt das PAPE-Programm der Wallonischen Region in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Wallonische Region gewährte im Rahmen dieser Projekte bisher einen Zuschuss auf Basis von ebenfalls 250 €/Empfänger des Eingliederungseinkommens aber gedeckelt auf 50.000 €/ÖSHZ. Mit dem neuen Bezuschussungsmodell ist keine Deckelung vorgesehen, womit insbesondere Eupen und Kelmis einen größeren finanziellen Spielraum erhalten und zudem bei einer Erhöhung der Anzahl Eingliederungsempfänger, insbesondere in der Folge der Corona-Pandemie, dem automatisch Rechnung getragen wird. Die Wallonische Region legte zudem detaillierte Regeln zur Verwendung dieser Mittel fest. Mit der Sonderdotation über den Sonderfonds erhalten die ÖSHZ einen weitaus größeren Gestaltungsspielraum und die administrative Verwaltung zur Gewährung dieser Zuschüsse wird auf ein Minimum reduziert. Zur Auszahlung dieser Zuschüsse muss Artikel 14 des Dekretes vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft entsprechend ergänzt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Infrastrukturprojekte

Die Erhöhung des allgemeinen Zuschusssatzes von 60% auf 80% für Energieeffizienzmaßnahmen, die im Rahmen von bezuschussten Infrastrukturvorhaben durchgeführt werden, wird über die verschiedenen Programme des OB70 finanziert werden und den zugehörigen jährlichen Ausgabenhaushalt in Abhängigkeit der im Infrastrukturplan eingetragenen Kosten entsprechend belasten. Diese Regelung soll erstmals mit dem Ursprungshaushalt 2022 zur Anwendung kommen.

Investitionspaket im sozialen Wohnungsbau

Die Abänderungsbestimmung zur möglichen Kapitalbeteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an die Wohnungsbaugesellschaft hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Diese entstehen zum Zeitpunkt, wo die Gemeinschaft sich effektiv an dem Kapital der Gesellschaft beteiligt.

Bekämpfung der Energiearmut

Ausgehend von der durchschnittlichen Anzahl Eingliederungsempfänger der letzten 6 Jahre würde sich die Dotation wie folgt auf die 9 ÖSHZ verteilen:

 

ÖSHZ

Anzahl Einglieder-ungsempfänger im Durchschnitt der letzten 6 Jahre

Pauschalzuschuss 250€ pro Eingliederungs-empfänger

Zusatz Sozialhilfedotation

Amel

16,53

250

4.132,5€

Büllingen

13,85

250

3.462,5 €

Bütgenbach

32,51

250

8.127,5 €

Burg-Reuland

11,97

250

2.992,5 €

Sankt Vith

54,63

250

13.657,5 €

Eupen

414,32

250

103.580 €

Kelmis

177,47

250

44.367,5 €

Lontzen

28,06

250

7.015 €

Raeren

93,71

250

23.427,5 €

Gesamt

831,04

250

210.762,5 €

 

Die Finanzierung erfolgt über eine neue Zuweisung im OB 50 PR 15 ZW 43.23 mit der Bezeichnung „Sonderdotation zur Bekämpfung der Energiearmut für den Sonderfonds für Sozialhilfe“. Auf dieser Zuweisung sind im Rahmen der 1 HHAP die entsprechenden Mittel vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26. April 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Artikel 139 der Verfassung
  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 6 §1 VII. Absatz 1 Buchstaben f) und h)
  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Energie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.