Sitzung vom 29. April 2021

Stundenkapital für die Pilotphase des öffentlichen Dienstleistungsauftrags bei Einführung eines multifunktionalen Schulverwaltungsprogramms zur Unterstützung der Schulen und des öffentlichen Bildungsauftrags im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Pilotschulen des Grundschulwesens.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Stundenkapital einer ½ Vollzeitstelle pro Schule für die Pilotschule des OSU und die Pilotschule FSU zur Unterstützung und Begleitung bei der Einführung eines multifunktionalen Schulverwaltungsprogramms in den Grundschulen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat für die Verwaltung der Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie für die Verwaltung des Unterrichtswesens im Ministerium ein gemeinsam zu nutzendes Schulverwaltungsprogramm ausgeschrieben.

Nach Notifizierung dieser Ausschreibung startet die Einführungsphase in mehreren Pilotschulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

In dieser Pilotphase sollen jeweils Schulen aus den unterschiedlichen Schulnetzen und Unterrichtsformen berücksichtigt werden damit die Vorbereitungs- und Implementierungsphase möglichst viele Besonderheiten abdeckt und evtl. Anpassungen vorgenommen werden können.

Dadurch wird die spätere Umsetzung in den übrigen Schulen erleichtert und erhöht die Akzeptanz bei deren Einführung.

Da die personellen Ressourcen in den Grundschulen begrenzt sind, sollen für die zwei Pilotschulen des Primarschulwesen jeweils ½ Vollzeitstelle zur Verfügung gestellt werden um bei der Konzeptionierung und Einführung des neuen Programms in der Pilotphase unterstützend tätig zu sein.

Für das OSU handelt es sich um die Grundschule Hauset und für das FSU handelt es sich um einen Schulverband, bestehend aus der Grund- und Förderschule der PDS.

Die Aufgaben dieser Stellen bestehen in:

  • der terminlichen Planung und Abstimmung zwischen Anbieter, Projektteam des Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft und schulinternen Ressourcen;
  • der Unterstützung des Anbieters und des Projetteams des MDG bei der progressiven Einbindung aller neuen Funktionalitäten;
  • in der Analyse auf evtl. Besonderheiten bezüglich des Grundschulwesens;
  • der Tests von implementierten Funktionen, Berichten oder Arbeitsschritten;
  • der Kommunikation zwischen Schulverwaltung, Projektteam des MDG;
  • der Berichterstattung über Status der Umsetzung und Erfahrungen im Rahmen von Informationstreffen mit allen Schulen des gleichen Schulträgers;
  • der Teilnahme an Schulungen und intensiver Nutzung des neuen Programms zum sicheren Umgang;
  • der Funktion als Key-User in dieser Pilotschule mit der Aufgabe seine Kenntnisse den Kollegen weiter zu vermitteln.

Mit der Unterstützung durch das zusätzliche Stundenkapital im Rahmen eines Sonderauftrags oder einer BVA-Stelle, werden die zwei Pilotschulen Wegbereiter bei der Einführung des neuen Schulverwaltungsprogramm in allen Primar- und Förderschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und erleichtert die Projekteinführungsphase erheblich. Das zusätzliche Stundenkapital ist begrenzt auf die Pilotphase von einem Jahr, beginnend ab September 2021 bis Ende August 2022

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für das Schuljahr 2021/2022 werden 2 halbe VZÄ für die Betreuung und Weiterentwicklung des neuen Schulverwaltungsprogramms als Bindeglied zwischen den Anwendern in den Schulen, dem Projektteam im Ministerium und dem Anbieter des Programms benötigt.

4. Gutachten:

Positives Gutachten des Finanzinspektors vom 19. April 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten psycho-medizinisch-sozialen Zentrums
  • Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten psycho-medizinisch-sozialen Zentren
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern