Sitzung vom 22. April 2021

Erlass der Regierung zur Festlegung des Lehrprogrammes Landwirt/in (A30/2021)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung des Lehrprogrammes Landwirt/in (A30/2021).

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Schreiben vom 5. Januar 2021 beantragte das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) die Anerkennung des Lehrprogrammes Landwirt/in (A30/2021).

Die Initiatoren dieses neue Lehrprogramm und die damit einhergehende Möglichkeit eine Lehre im Bereich der Landwirtschaft abzuschließen, sind vor allem der „Grüne Kreis“ und somit die Vertreter der Junglandwirte in Ostbelgien.

Die zukünftigen Auszubildenden sollen an der Käthe-Kollwitz-Schule in Aachen unterrichtet werden.

Das IAWM sieht dieses Lehrprogramm als ergänzendes Angebot zum schulischen Angebot der Bischöflichen Schule/Technisches Institut St. Vith und zur Betriebsleiterschulung des Landwirtschaftlichen Schulungszentrums.

Auf Anregung der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, ebenfalls Teilzeitschulpflichtkommission genannt, wurde das Lehrprogramm leicht angepasst.

Der Erlass der Regierung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22 Dezember 2020, das Gutachten der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht vom 26. März 2021 und das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 29. März 2021 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.