Sitzung vom 8. April 2021

Genehmigung von verschiedenen Lastenheften im Bereich der externen Rechtsberatung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Lastenhefte zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge über Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familien- und Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Raumordnungs- und Umweltrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Strafrecht und Urheberrecht.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist ein Gliedstaat, dessen Zuständigkeiten sich im Laufe der Zeit kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert haben. Sie übt ihre Zuständigkeiten in kulturellen (Kulturerbe, Medien, Sport, Freizeitgestaltung, Sprache …) sowie personenbezogenen Angelegenheiten (Familie, Gesundheit, Sozialhilfe, Justizhäuser, Seniorenpolitik, Jugendhilfe, Behindertenfürsorge, Justizwesen, …) aus. Darüber hinaus ist sie für das Unterrichtswesen im Allgemeinen zuständig und übt gewisse Regionalbefugnisse aus (Denkmal- und Landschaftsschutz, Beschäftigungspolitik, Raumordnung, Wohnungswesen, lokale Behörden, Tourismus).

Durch die Vielfalt der Zuständigkeiten wird das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der allgemeinen Wahrnehmung seiner Aufgaben regelmäßig auch mit transversalen juristischen Fragen konfrontiert. Unter anderem ist eine punktuelle, allgemeine und aktenbezogene Beratung zu Rechtsfragen in den folgenden Bereichen keine Seltenheit: Arbeitsrecht, Familien- und Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Raumordnungs- und Umweltrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Strafrecht und Urheberrecht.

Tatsächlich handelt es sich bei den aufgelisteten Bereichen um Rechtsgebiete, die entweder eine hochspezialisierte und technische Kenntnis voraussetzen (z. B. Urheberrecht oder Umweltrecht) oder aber um Rechtsgebiete, die sich für die tagtägliche Arbeit der Verwaltungsrechtler des juristischen Dienstes des Ministeriums als fachfremd erweisen (z. B. Familienrecht, Gesellschaftsrecht oder Strafrecht). Die derzeitigen Ressourcen des juristischen Dienstes – es ist von 6 Personen die Rede, die die gesamten oben erwähnten Zuständigkeitsfelder betreuen und demnach die 18 Fachbereiche des Ministeriums juristisch begleiten – erfordern eine effiziente Arbeitsweise, die das Konzentrieren auf gewisse Kernarbeitspakete voraussetzt (nämlich die fachliche Beratung zu spezialisierten Fragen im direkten Zuständigkeitsspektrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Ausarbeitung von Dekret- und Erlassentwürfen in diesen Bereichen sowie die Begleitung von Gerichtsverfahren).

Für den Bereich Verfassungs- und Staatsrecht ist es dagegen wichtig, im besonderen institutionellen Kontext des belgischen Bundesstaates über tiefgehende Analysen mit wissenschaftlichem und akademischem Ansatz verfügen zu können.

Für viele der aufgeführten Rechtsgebiete ist die Unterstützung durch externe Berater kein Novum. Es bestehen bereits seit längerer Zeit Rahmenverträge, die die Grundlage für diese Zusammenarbeit bieten. Allerdings sollen durch das vorliegende öffentliche Vergabeverfahren (vereinfachtes Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung) eine breitere Bekanntmachung im Einklang mit der Gesetzgebung über öffentliche Aufträge sowie eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen erreicht werden. Die vorliegenden Lastenhefte sehen in jedem Fall ebenfalls den Abschluss einer Rahmenvereinbarung vor. Dies bedeutet, dass mit den Anbietern aufgrund ihres Angebots ein pauschaler Stundenpreis vereinbart wird, zu dem die Leistungen im konkreten Bedarfsfall abgerufen werden können. Die genaue Anzahl der beanspruchten Stunden stellt der Berater im Anschluss in Rechnung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die genauen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft können erst nach Erhalt der Angebote abschließend festgehalten werden.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge