Sitzung vom 1. April 2021

Vergabe eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Konzeptionierung eines E-bikesharingsystems für den Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Konzeptionierung eines E-bikesharingsystems für den Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

„EMR connect“ ist ein Interreg V-A-Projekt zur Unter­stützung der grenz­überschrei­tenden Mobilität. Das Projekt ist im Oktober 2017 gestartet, hat eine Laufzeit bis März 2022 und umfasst ein Budget in Höhe von 4,6 Mio. Euro. Unter Feder­führung des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) arbeiten 14 Partner aus der Euregio Maas-Rhein (Deutschland, Belgien, Niederlande) gemeinsam an Maßnahmen zur Verbesserung des grenz­überschrei­tenden öffentlichen Nahverkehrs.

Die Schwerpunkte der Tätigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Projekt liegen im Arbeitspaket „Multimodalität im ländlichen Raum“. 2018 wurde in Kooperation mit der FH Aachen im Rahmen einer Masterarbeit eine Studie zur nachhaltigen Mobilität in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt. Diese Studie umfasst eine Bestandsaufnahme der aktuellen Mobilitätssituation sowie diverse Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Mobilität in der Gemeinschaft. Hierbei wurden die geographischen und politischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Maßnahmen wurden nach Nutzen und Machbarkeit priorisiert.

Durch die Studie hat sich herausgestellt, dass der Bereich „Radverkehr“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft großes Entwicklungspotenzial hat. In einer ersten Phase wurde in diesem Rahmen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein Radverkehrskonzept für die Deutschsprachige Gemeinschaft entwickelt. Das Radverkehrskonzept wurde im September 2020 fertiggestellt.

In einer nächsten Phase soll im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein E-bikesharingsystem implementiert werden. Bevor jedoch die technische Ausschreibung eines E-bikesharingssytems erfolgen bzw. der Bau der Stationen beginnen kann, soll ein Dienstleister die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Gemeinden in folgenden Punkten unterstützen:

  • Die Erstellung eines Leistungsprofils mit konkreten Anforderungen an das E-Bikesharingsystem
  • Die Definition der Anforderungen an ein langfristiges Betriebskonzept (Rollenverteilung der Partner, finanzielle Beteiligung usw.)
  • Unterstützung bei der Auswertung der Angebote im Rahmen einer technischen Ausführung zum Aufbau des E-bikesharingsystems

Das Lastenheft zur Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Konzeptionierung eines E-bikesharingsystems für den Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde am 11. Februar 2021 durch die Regierung genehmigt. Das Angebot der P4 GmbH erfüllt die angegebenen Anforderungen und wurde fristgerecht eingereicht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

  • Die Kosten in Höhe von 35 180,75 € inkl. MwSt. gehen zu Lasten des OB 20 PR 15 ZW 12.11.
  • Diese Kosten werden zu 50 Prozent über das INTERREG-Programm bezuschusst.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge