Sitzung vom 25. März 2021

Beschluss zur vorzeitigen Beendigung in beidseitigem Einvernehmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Einsatz zusätzlicher Schülerbusse als Maßnahme zur Senkung des Infektionsrisikos mit dem COVID-19-Virus

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Beschluss zur vorzeitigen Beendigung in beidseitigem Einvernehmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Einsatz zusätzlicher Schülerbusse als Maßnahme zur Senkung des Infektionsrisikos mit dem COVID-19-Virus.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund der Tatsache, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig ist für die medizinische Prävention, unter der gemäß dem Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention operationelle Strategien mit dem Ziel, die Krankheit oder deren Entwicklung zu vermeiden und die Risikogruppe schnellstmöglich zu erfassen, zu verstehen ist, hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen, vom 22. Februar 2021 bis spätestens zum 30. Juni 2021 zusätzliche Busse zur Beförderung von Schülern innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzusetzen und somit die vom TEC eingesetzten Busse zu entlasten. Durch den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Einsatz zusätzlicher Schülerbusse als Maßnahme zur Senkung des Infektionsrisikos mit dem COVID-19-Virus bei der Beförderung von Schülern“ vom 28. Januar 2021 vergab die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die acht Lose des Dienstleistungsauftrag an die Auftragnehmer Autobus Goenen Udo, Zeimers AG und Travel Service Eupen.

Am 12. Februar 2021 teilte das Kabinett des zuständigen Ministers der wallonischen Region mit, dass man bereit sei, ausgewählte Fahrten, die bis dahin durch die Deutschsprachige Gemeinschaft entlastet wurden, mit eigenen TEC-Bussen zu verstärken. Daraufhin haben Verhandlungsgespräche zwischen Vertretern der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und des TEC stattgefunden. Es wurde vereinbart, dass der TEC ab dem 8. März 2021 acht der zwölf zusätzlichen Fahrten in der Schülerbeförderung zu seinen Lasten ausführen wird. Die übrigen vier Fahrten werden nicht vom TEC übernommen, da die Analyse der Anzahl Fahrgäste in den regulären TEC-Bussen und den zusätzlichen Schülerbussen, die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft eingesetzt wurden, ergeben hat, dass ein zusätzlicher Bus auf diesen Strecken nicht weiter erforderlich ist. Des Weiteren wurde vereinbart, dass alle Fahrten, die Teil des erwähnten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind und von den lokalen Busunternehmen Autobus Goenen Udo, Travel Service Eupen und Zeimers AG ausgeführt werden, ab dem 8. März 2021 eingestellt werden.

Der TEC setzt die zusätzlichen Busse bis maximal zum 30. Juni 2021 ein. Einerseits behält der TEC sich das Recht vor, im Fall einer Verbesserung der sanitären Situation oder bei verminderter Nutzung bestimmter Buslinien, die Ausführung der zusätzlichen Strecken bereits vor diesem Termin einzustellen. In diesem Fall wird der TEC die Deutschsprachige Gemeinschaft im Vorfeld zur Information und zum Austausch kontaktieren.

Andererseits behält die Deutschsprachige Gemeinschaft sich in diesem Fall das Recht vor, die zusätzlichen Fahrten, die dann nicht mehr vom TEC ausgeführt werden, erneut in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die lokalen Busunternehmer zu vergeben. Sollte eine oder mehrere Fahrten an den gleichen Auftragnehmer vergeben werden, entfällt die vereinbarte Entschädigung anteilsmäßig.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag über den Einsatz zusätzlicher Schülerbusse als Maßnahme zur Senkung des Infektionsrisikos mit dem COVID-19-Virus vom 22. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 muss aus den genannten Gründen vorzeitig beendet werden. Durch das beidseitige Einverständnis über die vorzeitige Auftragsbeendigung verpflichtet die Regierung sich, die Auftragnehmer für alle bis zum 8. März 2021 erbrachten Leistungen zu bezahlen und für die übrige Auftragsdauer eine Entschädigung zu zahlen. Vom 8. März bis zum 30. April 2021 wird eine Entschädigung in Höhe von 100% des Auftragswerts gezahlt; 60% des Auftragswerts werden für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2021 gezahlt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Entschädigung vom 8. März bis zum 30. April 2021 (30 Schultage) beläuft sich auf 101.651,56 EUR. Die Entschädigung vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2021 (41 Schultage) beläuft sich auf 83.354,28 EUR. Somit wird den Auftragsnehmern eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 185.005,84 EUR (inkl. 6% MwSt.) gezahlt.

Die vollständige Auftragssumme für diesen Zeitraum entspräche 240.575,36 EUR inkl. MwSt. Durch die vorzeitige Auftragsbeendigung und die entsprechende Entschädigung ergibt sich somit im Vergleich zur ursprünglichen Auftragssumme eine Einsparung von 55.569,52 EUR.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge