Sitzung vom 25. März 2021

Genehmigung eines Lastenhefts zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung (Rundfahrt 4717)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung für die Rundfahrt 4717.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 24 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen haben Kinder, die das Alter von zwölf Jahren noch nicht erreicht haben, einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule ihrer freien Wahl.

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet, eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Förderschüler zu gewährleisten.

Der vorliegende Auftrag betrifft die Beförderung von Grund- und Sekundarschülern zur Gemeinsamen Grundschule Bütgenbach, zum Bischöflichen Institut Büllingen sowie zur Mosaikschule Büllingen und zurück. Die Fahrten werden von montags bis freitags an Schultagen zu festen Uhrzeiten und verbindlicher Streckenführung ausgeführt.

Aufgrund der durch den TEC angekündigten Umstrukturierung der Linie 394 (Vennliner) könnte die Streckenführung der Rundfahrt 4717 ab dem Schuljahr 2021-2022 signifikant von der bisherigen Streckenführung abweichen und die durchschnittliche Kilometerzahl pro Tag deutlich verringert werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung sind keine Details zur angekündigten Umstrukturierung der TEC-Linie 394 bekannt. Die Ausschreibung kann jedoch nicht länger herausgezögert werden, da der Bus für die Rundfahrt 4717 zu Schuljahresbeginn 2021-2022 einsatzbereit sein muss.

Der Auftrag beginnt ab dem 1. September 2021 und endet spätestens am Ende des Schuljahres 2030-2031. Die Auftragsdauer von zehn Schuljahren ist durch die Amortisierung der Busse begründet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag beträgt 119,90 km (siehe Punkt 7.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis liegt zwischen 2,2494 EUR und 2,8117 EUR.

Die Schulen sind durchschnittlich an 181 Tagen pro Schuljahr geöffnet (siehe Artikel 57 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen). Die Auftragsdauer beträgt zehn Schuljahre (siehe Punkt 8.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis wird jährlich nach der Tabelle der FBAA, CFA – Conseil francophone des exploitants d’autobus et d’autocars et des organisateurs de voyages – tarif scolaire angepasst. Außerdem könnte eine eventuelle Erhöhung der Aufnahmekapazität des Fahrzeuges sowie der gefahrenen Kilometerzahl pro Tag zu einer Preiserhöhung führen. Die jährliche Preiserhöhung wird auf 1,5% geschätzt.

 

 

Der geschätzte maximale Gesamtbetrag inklusive 6% Mehrwertsteuer beträgt somit 692.256,17 EUR.

Aufgrund der bereits erwähnten Möglichkeit, dass die Streckenführung und Kilometeranzahl während der Auftragsausführung sich deutlich verändern können, ist folglich auch mit einer Veränderung der finanziellen Auswirkungen zu rechnen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom[16. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen
  • Erlass der Exekutive vom 5. Juni 1991 zur Festlegung des Sonderlastenheftes für die Beförderung der Schüler, die die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder bezuschussten Lehranstalten besuchen