Sitzung vom 25. März 2021

Genehmigung eines Lastenhefts zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung (Rundfahrt 4750)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags im Bereich der Schülerbeförderung für die Rundfahrt 4750.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen ist die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet, eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Förderschüler zu gewährleisten.

Der vorliegende Auftrag betrifft die Beförderung von Förderschülern aus dem Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Zentrum für Förderpädagogik Eupen (ZFP), zur Städtischen Grundschule Unterstadt sowie zur Pater-Damian-Förderschule in Eupen und zurück.

Die Fahrten werden von montags bis freitags an Schultagen zu festen Uhrzeiten und verbindlicher Streckenführung ausgeführt.

Der Auftrag beginnt ab dem 1. September 2021 und endet spätestens am Ende des Schuljahres 2030-2031. Die Auftragsdauer von zehn Schuljahren ist durch die Amortisierung der Busse begründet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die durchschnittliche Kilometeranzahl pro Tag beträgt 102,40 km (siehe Punkt 7.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis liegt zwischen 2,0517 EUR und 2,5646 EUR.

Die Schulen sind durchschnittlich an 181 Tagen pro Schuljahr geöffnet (siehe Artikel 57 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen). Die Auftragsdauer beträgt zehn Schuljahre (siehe Punkt 8.1 des Lastenhefts). Der Kilometerpreis wird jährlich nach der Tabelle der FBAA, CFA – Conseil francophone des exploitants d’autobus et d’autocars et des organisateurs de voyages – tarif scolaire angepasst. Außerdem könnte eine eventuelle Erhöhung der Aufnahmekapazität des Fahrzeuges sowie der gefahrenen Kilometer pro Tag zu einer Preiserhöhung führen. Die jährliche Preiserhöhung wird auf 1,5% geschätzt.

 

 

Der geschätzte maximale Gesamtbetrag inklusive 6% Mehrwertsteuer beträgt somit 539.260,07 EUR.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. März 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Erlass der Exekutive vom 5. Juni 1991 zur Festlegung des Sonderlastenheftes für die Beförderung der Schüler, die die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder bezuschussten Lehranstalten besuchen