Sitzung vom 18. März 2021

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens geschaffen.

Letzterer erarbeitet unter anderem Gutachten und Empfehlungen zu Dekreten oder politischen Maßnahmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf den Themen Ausbildung und Beschäftigung.

Aufgrund des Artikels 4 § 1 des vorerwähnten Dekretes setzt sich der Wirtschafts- und Sozialrat wie folgt zusammen:

  • 7 stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen;
  • 7 stimmberechtigte Mitglieder, die die überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten;
  • einem Präsidenten.

Die Mandatsperiode der Mitglieder des Rates ist gemäß dem Artikel 5 § 6 des Dekretes auf 5 Jahre festgelegt. Die aktuelle Mandatsperiode (Erlass der Regierung vom 12. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft) endete am 12. September 2020.

Gemäß dem Dekret vom 26. Juni 2000 hätte der Rat des Wirtschafts- und Sozialrats bereits im September 2020 neu eingesetzt werden müssen.

Aufgrund der Coronavirus-Krise und der Tatsache, dass die Sozialwahlen 2020 auf den Monat November 2020 verschoben worden sind, hat die Regierung der Anfrage des WSR, die Neueinsetzung des Rats des Wirtschafts- und Sozialrats ins Frühjahr 2021 zu verschieben, stattgegeben.

Aus den eingegangenen doppelten Vorschlagslisten ernennt die Regierung folgende stimmberechtigte Bewerber:

  1. für die repräsentativen Arbeitgeberorganisationen:

- Herr Eric Chavet;

- Herr Jean-Marie Kerren;

- Frau Susanne Welsch;

- Frau Lara Radermacher;

- Herr Hermann Josef Bernrath;

- Herr Dirk Vandriessche;

- Herr Volker Klinges;

Diese Bezeichnungen basieren auf den einzelnen Vorschlägen des Arbeitgeberverbandes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG, des Bauernbunds, der Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der AnikoS VoG. die in ihrer Summe eine doppelte Vorschlagsliste für sieben Mandate ergeben.

  1. für die repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen:

- Frau Carmen Keutgen;

- Frau Viviane Leffin;

- Herr Thomas Tychon;

- Herr Marc Niessen;

- Frau Laurie Van Isacker;

- Herr Daniel Richard;

- Herr Laurent Nix

Diese Bezeichnungen basieren auf den einzelnen Vorschlägen der CSC Liège-Verviers-Ostbelgien, der FGTB Verviers-Ostbelgien sowie der Freien Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes, die in ihrer Summe eine doppelte Vorschlagsliste für sieben Mandate ergeben.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialrates wird auf Vorschlag der stimmberechtigten Mitglieder in einem zweiten Schritt durch die Regierung ernannt.

Ferner wird den gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien durch die vorgenommenen Bezeichnungen Rechnung getragen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 4 und 5 §3.
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.