Sitzung vom 18. März 2021

Kirchenfabrik St. Vith: Pfarrkirche St. Vith - Erneuerung der Bodenheizung sowie des Bodenbelags- Dringlichkeitsverfahren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung der Bodenheizung sowie des Bodenbelags der Pfarrkirche in St. Vith an.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Heizung der Pfarrkirche St. Vith datiert aus den Jahren 1954/56. Sie ist eine Bodenheizung, bestehend aus Stahlrohren welche in Schlangenform in 20 verschiedenen Kreisläufen mit 91 Schlangen verlegt worden sind.

Bei einer Reparatur der Bodenheizung in 2010 wurde festgestellt, dass es nicht möglich ist, einen der 20 verschiedenen Kreisläufe der Heizung abzustellen. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Kreislauf zu jeder Zeit undicht werden kann und es äußerst schwierig ist, die jeweilige Schadstelle ausfindig zu machen. Ein begehbarer Tunnel, der die Zugänglichkeit vereinfachen würde, wurde beim Bau der Kirche zwar angedacht, aber nicht angelegt.

Zudem gibt es keinerlei Isolierung der Rohrleitungen.

Der Zustand der gesamten Anlage hat sich Zusehens verschlechtert.

In den letzten Monaten wurde ein steter Wasserverlust in der Heizungsanlage festgestellt. Regelmäßig (2 bis 3 Mal wöchentlich) mussten bis zu 10 Litern Wasser beigefüllt werden. Dieses Beifüllen hat aber auch negative Auswirkungen auf den Zustand der Rohre da sich Luft in dem System ansammelt sich und somit ein weiteres Korrodieren der Rohre zur Folge hat.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung der Bodenheizung sowie des Bodenbelags der Pfarrkirche St. Vith beläuft sich auf 174.418,04 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 290.696,72 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.