Sitzung vom 18. Februar 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt sieht in Artikel 20 die Schaffung eines Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vor, dem laut Artikel 22 des Dekrets folgende stimmberechtigte Mitglieder angehören:

1. die kommunalen Integrationsbeauftragten;

2. ein Vertreter des Referenzzentrums;

3. ein Vertreter der Träger der im Rahmen des Dekrets geförderten Kurse;

4. zwei Vertreter der Zivilgesellschaft, wovon mindestens einer Migrant ist;

5. ein Vertreter der ÖSHZ;

6. ein Vertreter pro kollektive Aufnahmestruktur im deutschen Sprachgebiet.

Dem Beirat gehören zusätzlich folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

1. ein Vertreter des für Integration zuständigen Ministers;

2. ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

3. ein Vertreter des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Aufgrund personeller Veränderungen müssen zwei Mitglieder ersetzt werden.

Zudem wurde mit Verabschiedung des Programmdekrets vom 10. Dezember 2020 Artikel 17 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt dahingehend angepasst, dass es ab dem 1. Januar 2021 3 kommunale Integrationsbeauftragte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt.

Die vorliegenden Veränderungen betreffen im Einzelnen:

  1. Die kommunalen Integrationsbeauftragten:

    Hinzu kommt:

    Frau Aurélie Senster als effektives Mitglied und Herr Marco Reul als Ersatzmitglied

    Ersetzt wird:

    Frau Nadia Sieberath (Ersatzmitglied) ersetzt Frau Katharina Schröder vom ÖSHZ St. Vith.

  2. Die Vertretung des Ministeriums:

    Das effektive Mitglied Frau Janina Vomberg wird ersetzt durch Frau Anne Doum.

In Anwendung des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien gehören höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht an.

Durch die Tatsache, dass in den vertretenen Organisationen im Beirat überwiegend und teils ausschließlich Frauen beschäftigt sind, ist es für diese Organisationen schwierig zur Besetzung des Mandates auch einen männlichen Kandidaten vorzuschlagen.

Die unter Art. 3 §1 des Dekrets vom 3. Mai 2004 aufgeführte Bedingung kann daher nur unter den stimmberechtigten effektiven Mitgliedern eingehalten werden. Dort gehören 7 von 10 Mitgliedern dem gleichen Geschlecht an.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 9. Februar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien;
  • Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt, Artikel 22 §3 Absatz 1.