Sitzung vom 18. Februar 2021

Zweite Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die zweite Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2020 gemäß folgender Aufstellung:

 

Alle Angaben in 1.000 EUR

2. Anpassung

 

2020

BRF

 

Einnahmen

7.417

Verpflichtungsermächtigungen

7.417

Ausgabeermächtigungen

7.417

Norm Hoher Finanzrat

0

Dotation der Gemeinschaft

6.337

Dotation für Investitionsausgaben

200

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten inklusive Begründungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Vorliegende Anpassung hat keine Auswirkung auf das Ex-ante Haushaltsergebnis nach der Berechnung der NHFR.

4. Gutachten:

Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009