Sitzung vom 18. Februar 2021
Zweite Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2020
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die zweite Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2020 gemäß folgender Aufstellung:
Alle Angaben in 1.000 EUR
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2. Anpassung
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2020
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BRF
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Einnahmen
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7.417
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Verpflichtungsermächtigungen
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7.417
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Ausgabeermächtigungen
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7.417
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Norm Hoher Finanzrat
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0
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Dotation der Gemeinschaft
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6.337
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Dotation für Investitionsausgaben
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200
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Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten inklusive Begründungen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Vorliegende Anpassung hat keine Auswirkung auf das Ex-ante Haushaltsergebnis nach der Berechnung der NHFR.
4. Gutachten:
Alle laut den Verfahrensanweisungen 4.9 beziehungsweise 4.10 zur Erstellung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses beziehungsweise der Dienste mit getrennter Geschäftsführung erforderlichen Gutachten liegen vor.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009