Sitzung vom 11. Februar 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 17. September 2020 zur Bestellung der Mitglieder des für die Beamten des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständigen Widerspruchsausschusses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses vom 17. September 2020 zur Bestellung der Mitglieder des für die Beamten des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständigen Widerspruchsausschusses.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Erlass vom 17. September 2020 wurde Herr Robert Nelles in seiner Eigenschaft als Geschäftsführender Direktor des Arbeitsamtes als Vorsitzender des Widerspruchsausschusses bestellt.

Am 31. Oktober 2020 wurde Herr Robert Nelles pensioniert. Mit dem Erlass der Regierung vom 19. November 2020 wurde Frau Sabine Herzet zur Probezeit als Geschäftsführende Direktorin im Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugelassen.

Frau Sabine Herzet tritt die Probezeit am 1. Februar 2021 an und wird folglich auch den Vorsitz des Widerspruchsausschusses übernehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten vom 28. Januar 2021 der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 1
  • Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Erlass der Regierung vom 7. Juni 2001 zur Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen, Artikel 2