Sitzung vom 4. Februar 2021

Erlass der Regierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich Raumordnung und Städtebau

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich Raumordnung und Städtebau.

Das Gutachten des Staatsrates wird in Anwendung von Artikel 3 §1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 bedingt durch die Dringlichkeit nicht angefragt. Die Dringlichkeit ist dadurch begründet,

  • dass aktuell ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, um die finanziellen Folgen der von der Föderalbehörde beschlossenen Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) für die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Kommunalen Beratungsausschüsse für Raumordnung und Mobilität einzugrenzen;
  • dass diese Maßnahmen dazu geführt haben, dass die Kommunalausschüsse im Jahr 2020 nicht wie gewohnt und nicht regelmäßig tagen konnten;
  • dass dies zur Folge hat, dass den Gemeinden für ihre Kommunalausschüsse ohne entsprechende Korrekturmaßnahmen Subventionen entgehen würden, die jedoch unbedingt notwendig für deren Funktionsfähigkeit sind, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der kommunale Beratungsausschuss für Raumordnung und Mobilität erstellt Gutachten für die bedeutenden städtebaulichen Entwicklungen oder Großprojekte, wie auch zu Fragen bezüglich der Mobilität.

Gemäß den Artikeln R.I.10-5 §4 Nr. 2 und R.I.12-6 §1 Nr. 1 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung müssen die kommunalen Beratungsausschüsse für Raumordnung und Mobilität, die sich aus zwölf Mitgliedern bilden, mindestens sechsmal im Jahr tagen um die jährlichen Subventionen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erhalten.

Aufgrund der von der Föderalbehörde beschlossenen Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) war es im Jahre 2020 nicht in allen Gemeinden möglich, die Gesamtheit der Sitzungen des Kommunalen Beratungsausschusses für Raumordnung und Mobilität abzuhalten, sodass ausnahmsweise die Mindestanzahl der Sitzungen für das Jahr 2020 angepasst werden muss.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zwei jährliche Subventionen in Höhe von jeweils 4.500 Euro, die bei einer nicht-Anpassung des Artikels R.I.10-5 §4 Nr. 2 des Gesetzbuchs über die räumliche Entwicklung nicht ausgezahlt worden wären, bilden die finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Die Beträge sind bereits im OB 50 PR 22 Zw. 43.21 des Ausgabenhaushalts 2021 vorgesehen.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26. Januar 2021 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. Januar liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.12, abgeändert durch das Dekret vom 12. Dezember 2019