Sitzung vom 28. Januar 2021

Addendum zum Vertrag 2020 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren St. Joseph

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag 2020 des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren St. Joseph für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren St. Joseph einen Zuschuss in Höhe von 4.402.229,54 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie und der hauptsächlichen föderalen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) hat die Regierung ein Krisendekret verabschiedet. Dieses sieht insbesondere Maßnahmen vor zur Unterstützung der im nicht kommerziellen Sektor tätigen Einrichtungen.

Das vorliegende Addendum zum Vertrag 2020 regelt die Anwendung und definiert die Zuschüsse der 4 in dem o. e. Krisendekret definierten Maßnahmen und des Projektaufrufes zur psychosozialen Begleitung des Personals und der Bewohner.

  1. Die Zuschussgarantie:

Die Zuschussgarantie erlaubt eine Lockerung der in den Verträgen 2020 vorgesehenen quantitativen und qualitativen Bedingungen. Die durch die Corona-Krise entstandenen Leerstände in den WPZS werden finanziell mit der Zuschussgarantie aufgefangen.

Folgende Gründe rechtfertigen in den WPZS die Zuschussgarantie:

Einzugsstopp:

Vom 11.03 bis zum 17.05 einschließlich wurde ein allgemeiner Einzugsstopp in allen WPZS ausgesprochen.

Isolierstationen:

Isolierstationen, die eine effiziente und sichere Pflege der Covid-positiven Bewohner oder der Verdachtsfälle erlauben wurden eingerichtet mit zur Folge, dass Zimmer frei bleiben müssen. Zwei WPZS haben keine Isolierstation eingerichtet im Jahr 2020. Das WPZS St. Franziskus und das WPZS Katharinenstift sind dem Vorschlag des Ministers und der Hygieneinspektion nicht gefolgt aus architektonischen Gründen und vor dem Hintergrund, dass ein Umzug einiger Bewohner problematisch sein könnte. Beide werden die Isolierstation in einem im Jahr 2021 fertigzustellenden Anbau einrichten.

Cluster während der zweiten Welle:

Während der zweiten Welle im Herbst 2020 wurde in einigen WPZS auf Grund von Cluster ein weiterer Einzugsstopp durch die Hygieneinspektion empfohlen. Die Leerstände werden von der Zuschussgarantie aufgefangen.

Personalmangel:

Es wurde zeitweise ein Personalmangel festgestellt, welches dazu geführt hat, dass es nicht empfehlenswert war durch neue Einzüge die Arbeitsbelastung der „restlichen“ Personalmitglieder weiter steigen zu lassen.

Bei Ausbrüchen muss das Personal verstärkt werden, um die Covid Station oder andere einzelne Wohnbereiche im geschlossenen Kreislauf „bedienen“ zu können. Auch dann ist es nicht empfohlen die Pflegebelastung durch neue Bewohner steigen zu lassen. Zur Entlastung des Personals sind somit Einzüge verschoben worden und weitere Leerstände entstanden.

  1. Der Sonderzuschuss:

Der Sonderzuschuss, der mit diesem Addendum vorgesehen wird, deckt alle anfallenden zusätzlichen Kosten, die durch die sanitäre Krise in den WPZS entstanden sind, über die Zuschussgarantie hinaus, ab. Diese Kosten sind beispielsweise entstanden durch die Errichtung von Besucherkabinen, zusätzliches Personal mussten eingestellt werden usw. Von diesem Sonderzuschuss werden die Rückforderungen für nicht eingehaltenen Vertragsvorgaben des Jahres 2019 abgezogen.

  1. Die Isolierstationen:

Die im Krisendekret vorgesehene Einrichtung der Isolierstationen in den WPZS hat zur Folge, dass zeitweise Zimmer leer stehen müssen, um im Falle eines Ausbruchs sofort zur Verfügung zu stehen. Neben der Zuschussgarantie erhalten die WPZS eine Kompensation für den Ausfall der Eigenbeteiligung der Bewohner.

  1. Erhöhungen der Gehaltstabellen:

Darüber hinaus wurde die Aufwertung der Gehaltstabelle für die Beschäftigten der WPZS um zwei Jahre vorgezogen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Personalmitglieder zum ersten Mal nach der 6. Staatsreform den Gehaltstabellen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugeordnet werden müssen, sind die Absprachen mit den einzelnen WPZS noch nicht ganz abgeschlossen. Die Erhöhungen der Baremen werden, laut Abkommen aber seit dem 1. September 2020 gewährt. In den vorliegenden Addenden wird in den Auszahlungsmodalitäten somit ein Vorschuss von 90 % des geschätzten Zuschusses vorgesehen. Der Restbetrag wird im Jahr 2021 nach definitiver Absprache mit den WPZS Anfang 2021 ausbezahlt. Die Erhöhung betreffen das Haushaltsjahr 2020.

  1. Psychosoziale Begleitung des Personals und der Bewohner:

Ferner wurde ein Projektaufruf gestartet, um die WPZS zu unterstützen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona Krise für die Mitarbeiter und die Bewohner der WPZS. Projekte können für 2020 und im Jahr 2021 eingereicht werden. Das WPZS St. Joseph nutzt dieses Angebot im Jahr 2020. Alle anderen WPZS starten erst im Jahr 2021.

Eine Tabelle mit den detaillierten Berechnungen befindet sich in der Anlage.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                             2020

Finanzstelle:                               50.17

Finanzposition:                           43.52

Zuschuss:                     4.402.229,54

 

Genehmigter Pauschalzuschuss Vertrag 2020

      3.815.964,73 €

Total Addendum 2020

586.264,81 €

Maximaler Pauschalzuschuss 2020

4.402.229,54 €

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 25. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Krisendekret 2020 vom 6. April 2020.
  • Erlass Nr. 4 vom 30. April 2020 zur Einführung einer Zuschussgarantie für Zuschussempfänger in Ausführung von Artikel 5.1 des Krisendekrets 2020 vom 6. April 2020.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren St. Joseph für das Jahr 2020 für die Angebote der Wohn- und Pflegezentren für Senioren.