Sitzung vom 28. Januar 2021

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für das Jahr 2021 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2021 für die VoG Familienhilfe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt der VoG Familienhilfe einen Zuschuss in Höhe von 3.262.841,48 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Familienhilfe wurde unter Voraussetzung der Erfüllung aller entsprechenden rechtlichen Vorgaben des Dekrets vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe ab dem 1. April 2011 auf unbestimmte Dauer anerkannt.

Seit dem 13. Dezember 2018 findet das Dekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege Anwendung. Laut Artikel 52 und 53 dieses Dekretes bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe.

Der Vertrag regelt die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Die VoG Familienhilfe bietet Familien- und Seniorenhilfe, Krankenwache, Betreuung kranker Kinder, Hilfe bei Mehrlingsgeburten und soziale hauswirtschaftliche Hilfen an.

Die VoG Familienhilfe muss für jeden Senior mit Unterstützungsbedarf, der Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, eine Beratungsbescheinigung sowie einen Unterstützungsplan laut Artikel 7 und Artikel 15 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorlegen können.

Liegt die Beratungsbescheinigung beziehungsweise der Unterstützungsplan eines Seniors mit Unterstützungsbedarf, die die eigentliche Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, nicht vor, fordert die VoG Familienhilfe die Person auf, diesen in der DSL erstellen zu lassen.

Seit dem 1. Juli 2014 leistet die VoG Familienhilfe weitere Dienstleistungsstunden im Rahmen des regionalen Projektes „Beschäftigung von Jugendlichen im nichtkommerziellen Sektor“. Die entsprechenden Personalkosten für 6 VZÄ Familien- und Seniorenhelfer werden ab dem 1. Januar 2016 von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.

Zuschuss 2021

Laut Vertrag 2021 wird der VoG Familienhilfe ein Zuschuss in Höhe von 3.262.841,48 EUR für das Jahr 2021 gewährt.

Insgesamt werden bezuschusst:

  • 88.900 Dienstleistungsstunden bei Personen und Senioren mit Unterstützungsbedarf, davon sind 69.300 Familien- und Seniorenhilfe, 600 Betreuung kranker Kinder, 1.500 Hilfe bei Mehrlingsgeburten, 10.000 Krankenwache und 7.500 soziale hauswirtschaftliche Hilfen.
  • 1.438 Stunden für Weiterbildung, berechnet auf die Anzahl aktiver Personalmitglieder zum 30. Juni 2019. Pro Personalmitglied der Familien- und Seniorenhilfe werden 15 Stunden pro Jahr berechnet.
  • 2.186 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5 % der geleisteten Stunden beim Nutznießer.

Der Zuschuss basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich wie folgt zusammen: Basissatz, Zusatz für das Dienstalter und Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden).

Die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozial-assistenten und die Direktion) werden mit einem zusätzlichen maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 422.236,04 EUR, auf Basis der Berechnung gemäß der Anlage 2 des vorliegenden Vertrages, festgelegt.

Die Tagesbetreuung der Familienhilfe, das Seniorendorfhaus Schönberg, wird mit einem maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 40.455,00 EUR bezuschusst.

Für das Jahr 2021 wurde für die Berechnung des Zuschusses eine Erhöhung von 1,25 % auf den Basissatz, den Zusatz Dienstalter, den Zusatz außergewöhnlichen Stunden und auf die Umrahmungskosten 2020 berechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die VoG Familienhilfe erhält einen Betrag in Höhe von 3.262.841,48 €. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 12. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag für das Jahr 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe.