Sitzung vom 28. Januar 2021

Europäisches Programm zur Emission von Liquiditätsscheinen – Erstellung des Vertragswerks

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beauftragt die Belfius Bank AG mit der Ausarbeitung des Vertragswerkes („Arrangeur“) für ein Europäisches Medium Term Notes Programm auf den Namen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt zurzeit über zwei wesentliche Finanzierungsinstrumente, um ihren Finanzbedarf zu decken:

  • Einen Kassenkredit in Höhe von 250.000.000€
  • Ein Programm zur Ausgabe von Liquiditätsscheinen (CP/MTN) in Höhe von 650.000.000€

Es ist geplant, diesen Rahmen durch ein weiteres Element zu erweitern, um den mittel- und langfristig absehbaren Bedarf zu decken: Ein European Medium Term Notes (EMTN) Programm.

Einem EMTN Programm liegt ein weitestgehend standardisiertes Vertragswerk zu Grunde. Die Übereinstimmung mit geltenden Richtlinien und Regelung wird zudem durch externe Anwaltskanzleien geprüft und bestätigt. Ein EMTN Programm bietet im Vergleich zu dem bestehenden CP/MTN Programm insbesondere folgende Vorteile:

  • Neue Investoren können sich sehr einfach einen Überblick verschaffen und verlangen teilweise, aufgrund interner Vorgaben, dieses standardisierte Vertragswerk;
  • Anderen Banken wird der Zugang als Dealer, d.h. als Vermittler zwischen den Investoren und der Deutschsprachigen Gemeinschaft erleichtert;
  • Die Laufzeiten der Liquiditätsscheine können stark verlängert werden.

Somit würde es der Deutschsprachigen Gemeinschaft ermöglicht, andere belgische und europäische Banken mit der Aufgabe des „Dealers“ zu betrauen und gleichzeitig eine größere Anzahl von Investoren anzusprechen. Dies wiederum wird sich positiv auf die zu zahlenden Gebühren und Zinsaufschläge auswirken und gleichzeitig das Diversifikations- und Zinsrisiko deutlich senken.

Die zu erstellende Dokumentation des Programmes wird aus folgenden Dokumenten bestehen:

  1. Information Memorandum:

Allgemeine Informationen über die Deutschsprachige Gemeinschaft als Emittent von Liquiditätsscheinen, dieses muss in der Folge regelmäßig aktualisiert werden.

  1. Placement/Dealer Agreement - Platzierungsvereinbarung:

Modalitäten zur Ausgabe von Liquiditätsscheinen, insbesondere bezüglich der Zinsberechnung und der Bezeichnung von Vertragspartnern zur Vermittlung von Investoren zur Ausgabe von Liquiditätsscheinen.

  1. Agency Agreement – Zahlstellenvereinbarung

Modalitäten zur Berechnung und Abwicklung der Zahlungsströme

  1. Clearing Agreement – Domizilierungsvereinbarung.

Vertrag mit der belgischen Nationalbank zur Festlegung und Saldierung der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten.

  1. Listing Docs Euronext

Vertrag mit Euronext zum Listing der Anleihen an einer Börse vor dem Hintergrund einer regelmäßigen Bewertung.

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erstellung dieser Dokumente in Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie die Unterstützung und Beratung in Bezug auf die Ausschreibung und Beauftragung der Anwaltskanzleien zwecks Erhalts der benötigten Bestätigungen.

Aufgrund der bisherigen Erfahrung und infolge des Austausches mit einem anderen Kreditinstitut soll vorliegender Auftrag an die Belfius Bank AG vergeben werden. Im Rahmen der Ausarbeitung der Platzierungsvereinbarung sieht der Prozess einen allgemeinen Aufruf an andere Banken vor, um diese entsprechend in das Vertragswerk einzubinden. Aufgrund von Artikel 28 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge wird hierzu keine gesonderte Ausschreibung benötigt.

Nach erfolgter Auftragsvergabe ist mir einer Dauer von 8 bis 12 Wochen bis zur Marktreife des neues EMTN Programms zu rechnen. Zur Unterzeichnung bedarf es in der Folge eines neuerlichen Regierungsbeschlusses.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für diesen Auftrag werden inkl. der Anwaltshonorare auf ca. 100.000€ geschätzt und können über die Zuweisung 70.26_12.11 (Variable Kredite, Fonds zur Verwaltung der Finanzverbindlichkeiten) zu Lasten des Haushaltes 2021 abgewickelt werden. Aufgrund der zu erwartenden Minderungen bei den Ausgabeaufschlägen ist davon auszugehen, dass dieser Aufwand kurzfristig kompensiert werden kann.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge