Sitzung vom 14. Januar 2021

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen angeführt.

Die Einspruchskammer setzt sich zusammen aus:

  1. einer gleichen Anzahl Vertreter des Verwaltungsrates und der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen. Es gibt für jede Kategorie ebenso viele Ersatzmitglieder wie effektive Mitglieder;
  2. einem Präsidenten und zwei stellvertretenden Präsidenten;
  3. einem Sekretär und einem beigeordneten Sekretär.

Da die Dauer der Mandate auf fünf Jahre begrenzt ist, wird die Einspruchskammer durch vorliegenden Erlass neu besetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 18.12.2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Erlass der Regierung vom 22. Januar 2015 über die Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen