Sitzung vom 7. Januar 2021

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Verbraucherschutzzentrale für das Jahr 2021 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Verbraucherschutzzentrale VoG, Neustraße 119 in 4700 Eupen für das Jahr 2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2021.

Die Regierung gewährt der Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 430.494,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Basisaufgaben der Verbraucherschutzzentrale VoG liegen in der Schuldnerberatung, in der Information und Beratung der Verbraucher sowie in der Kommunikation im Bereich des nachhaltigen Konsums. Die drei Bereiche müssen sowohl Prävention, Information, Beratung und Begleitung umfassen.

Nutznießer der Schuldnerberatungsstelle sowie des Referenzzentrums der Verbraucherschutzzentrale VoG sind die in Artikel 3 Punkt 1 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Schuldnerberatung die im deutschen Sprachgebiet wohnhaften überschuldeten Personen

Die Verbraucherberatung richtet sich an alle Privatpersonen und im Bereich des nachhaltigen Konsums werden Bürger, Organisationen und Institutionen pro-aktiv bei der Umsetzung von lokalen Initiativen der Nachhaltigkeit unterstützt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Verbraucherschutzzentrale VoG erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss in Höhe von 430.494,00 EUR zur Durchführung der Aufgaben, wie sie im Vertrag für das Jahr 2021 aufgeführt sind.

Der Zuschussbetrag für 2021 setzt sich aus den Mitteln für den allgemeinen Zuschuss (357.536,00 EUR) und den projektgebundenen Zuschuss für den nachhaltigen Konsum (72.958,00 EUR) zusammen.

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021, OB 50, PR 15, ZW 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104 §1 und Artikel 105;
  • Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009;
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2021.