Sitzung vom 23. Dezember 2020

Erlass der Regierung zur Finanzierung der einmaligen Prämien für Ausbildungsverträge in Ausführung von Artikel 5.5 des Krisendekrets 2020 vom 6. April 2020 zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Finanzierung der einmaligen Prämien für Ausbildungsverträge in Ausführung von Artikel 5.5 des Krisendekrets 2020 vom 6. April 2020 zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM).

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 20. Juli 2020 beschlossen, im Bereich der mittelständischen Ausbildung eine einmalige Prämie an die Betriebe einzuführen, die trotz der geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) im Ausbildungsjahr 2020-2021 Ausbildungsverträge abschließen.

Gemäß Artikel 16 Nummer 16 des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und kleinen und mittleren Unternehmen gehört es zu den Aufgaben des IAWM, Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung zu gewähren und zu verwalten.

Der vorgesehene Finanzierungsbetrag 2020 in Höhe von 340.000,00 € zugunsten des IAWM erfolgt nach Unterschrift des Erlasses.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die 340.000 € stehen nach erfolgter Verabschiedung der 2. Haushaltsanpassung 2020 im OB 30 PR 22 ZW 41.42 zur Verfügung.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekrete vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere Artikel 16 Nummer 16.
  • Krisendekret 2020 vom 6. April 2020.