Sitzung vom 23. Dezember 2020

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung Antrag der VoG VHS – Bildungsinstitut (P0095)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG VHS - Bildungsinstitut für die Laufzeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 0,3 Vollzeitäquivalent projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stellen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG VHS-Bildungsinstitut hat am 4. Dezember 2020 einen vollständigen Antrag auf 0,3 projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.

Diese beantragte Stelle soll die Koordination der EMJA Ehrenamtsbörse übernehmen.

Der Fachbereich Kultur und Jugend erachtet den Antrag nach Begutachtung als unterstützungswürdig und empfiehlt die Genehmigung der Stelle.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der Stelle wird 2021 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich mit maximal 10.519,20 € (doppelter Zuschuss aufgrund der Corona-Maßnahmen für das erste Halbjahr) belasten.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigungen jährlich jeweils mit maximal 6.696 € bezuschusst.

Diese Simulation ist unter Berücksichtigung eines AktiF-PLUS-Zuschusses erfolgt.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 7. Oktober 2020 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Kultur und Jugend vom 7. Oktober 2020 vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.