Sitzung vom 23. Dezember 2020

Addendum zum Vertrag vom 24. Januar 2020 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Januar 2020 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens Jahreszuschuss 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens einen Zuschuss in Höhe von 558.417,49 EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die 6. Staatsreform wurde der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Zuständigkeit für die psychiatrische Langzeitversorgung zum 1. Januar 2019 übertragen.

Die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien (BWO) ist mit der Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen mit psychiatrischen stabilisierten Erkrankungen beauftragt.

Die VoG BWO bietet für Erwachsene eine allgemeine Wohnbegleitung (inklusive Aktivation) an, bestehend aus sozialen und tagesstrukturierenden Angeboten. Das Angebot ist für jeden Bürger zugänglich.

Spezifisch für Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen bietet die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens zusätzlich eine Begleitung und Betreuung im häuslichen Umfeld durch den psychiatrischen Begleitdienst an.

Ziel der Begleitung und Betreuung ist es, die höchstmögliche Autonomie der Erwachsenen in der Einrichtung bzw. im häuslichen Umfeld zu schaffen und/oder soweit es geht aufzubauen.

Die Bedürfnisse und die Anfragen des Klienten werden in der Begleitung und Betreuung berücksichtigt.

Im Rahmen des Vertrages 2020 vom 24. Januar 2020 wurde der Zuschuss an die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens in Höhe von 543.693,83 EUR festgelegt.

Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • Einmalige Pauschale Öffentlichkeitsarbeit (Webseite): 6.000 EUR
  • Pauschale Psychiatrischer Begleitdienst: 182.250 EUR
  • Pauschale Aktivationsfunktion: 60.750 EUR
  • Bewohnerbezogener Zuschuss – Wohnstrukturen (inkl. Medizinischer Funktion): 284.693,83 EUR
  • Personalbezogener Zuschuss: 10.000 EUR für das Karriereende 2020

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag vom 24. Januar 2020 werden folgende zusätzliche Beträge mit aufgenommen:

  • Personalbezogener Zuschuss:
    • Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR für das Karriereende
    • Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 3.546,72 EUR im Rahmen der Erhöhung der Gehaltstabellen
  • Zusätzlicher Zuschuss bestehend aus:
    • Zuschuss zur Unterstützung bei der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise: 732,24 EUR
    • Zuschuss zur Unterstützung bei der Bewältigung der Mehrkosten, die durch die Corona-Krise entstanden sind: 5.444,70 EUR.

Demnach erhält die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einen Zuschuss in Höhe von 558.417,49 Euro.                                                                                                                           

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                            2020

Finanzstelle:                              50.16

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                                  558.417,49 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1 und Artikel 57, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie;
  • Königlicher Erlass vom 18. Juli 2001 zur Festlegung der Regeln, gemäß derer Finanzhaushaltsmittel, die Quote der Pflegetage und der Preis pro Pflegetag für Initiativen des begleiteten Wohnens bestimmt wird;
  • Krisendekret vom 6. April 2020, so wie es abgeändert wurde;
  • Programmdekret 2020 vom 10. Dezember 2020;
  • Vertrag 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens vom 24. Januar 2020
  • Addendum zum Vertrag vom 24. Januar 2020 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens;