Weiterentwicklung der Jugendarbeit
Was ist der Bonn-Prozess?
Die 2. Europäische Jugendarbeitskonvention hat gezeigt, dass es notwendig ist, eine gemeinsame Jugendarbeitsagenda zu formulieren. Bis dahin gab es in den europäischen Ländern kein gemeinsames Verständnis von „Jugendarbeit“.
Deshalb haben die nationalen Vertreter auf europäischer Ebene in verschiedenen Bereichen der Jugendarbeit Ziele formuliert, die sie durch eine gemeinsame Agenda erreichen wollen.
Die europäische Agenda für Jugendarbeit soll:
- die Qualität in der Jugendarbeit stärken und weiterentwickeln
- Innovation fördern
- die Anerkennung der Jugendarbeit in Europa voranbringen
Dies soll nun durch den Bonn-Prozess umgesetzt werden. Er gibt damit erstmals eine gemeinsame Richtung für die Jugendarbeit vor.
Was ist eigentlich Jugendarbeit?
Jugendarbeit fördert durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse. Sie findet überwiegend im außerschulischen Bereich statt und basiert auf non-formalen und informellen Lernprozessen und freiwilliger Teilnahme. Die Jugendarbeit und ihre Zielgruppe sind im ständigen Wandel.
Was bedeutet das für die Jugendarbeit in Ostbelgien?
Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat eine eigene Jugendpolitik. Die Qualitätssicherung in der Jugendarbeit war in Ostbelgien bereits vor der Jugendarbeitsagenda und dem Bonn-Prozess ein wichtiges Thema.
Eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Akteuren des Jugendbereichs hat bei einer Bestandsaufnahme festgestellt, dass sich die ostbelgische Jugendarbeit im internationalen Vergleich nicht zu verstecken braucht.
Die Förderung der Jugendarbeit ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gesetzlich verankert und zahlreiche Einrichtungen im Jugendbereich profitieren von einer finanziellen und strukturellen Unterstützung.
Weiterentwicklung der Jugendarbeit
Trotz der guten Ausgangslage wird die Situation der Jugendlichen in Ostbelgien laufend verbessert. Ein wichtiger Schritt war, unabhängig vom Bonn-Prozess, die Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Förderung von Jugendarbeit. Diese Anpassungen stehen im Einklang mit den Prioritäten der Europäischen Jugendarbeitsagenda.
So wird z.B. die Anerkennung der Jugendarbeit durch die Aufwertung des Berufsbildes „Jugendarbeiter“ gefördert.
Dekret zur Förderung von Jugendarbeit
Das neue Dekret ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie in den weiterführenden Links unter „Mehr zum Thema“.
Im Bonn-Prozess geht es darum, die Theorie in die Praxis umzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen. In Ostbelgien sind in dieser Hinsicht viele Bewegungen im Gange, die diesen Prozess ergänzen und voranbringen, unter anderem:
Er soll die Situation junger Menschen in zuvor identifizierten Handlungsfeldern nachhaltig verbessern.
Auch im REK finden sich verschiedene Zukunftsprojekte der Jugendarbeit, wie z.B. der Jugendcheck oder die Digitale Jugendarbeit. Dies entspricht dem Ziel der Agenda Jugendarbeit, Innovationen in der Jugendarbeit zu fördern.
Auch die Förderprogramme der Europäischen Union, Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps, die in Ostbelgien durch eine eigene Nationalagentur umgesetzt werden, ermöglichen internationalen Austausch und unterstützen Jugendeinrichtungen und Jugendarbeiter indem sie finanzielle Mittel bereitstellen.
Lesen Sie den ganzen Artikel zum Bonn-Prozess auf der Seite des Jugendbüros. Sie finden den Artikel unter den weiterführenden Links unter „Mehr zum Thema“.