Artikel 17 – Nachfolgeregelung der bezahlten Vereinsarbeit

Die befristete Regelung für die Vereinsarbeit, wie sie seit dem 1. Januar 2021 eingeführt wurde, lief am 31. Dezember 2021 aus. Ab dem 1. Januar 2022 wird sie ersetzt durch ein System, das bestimmte Arbeitgeber im Sport- und soziokulturellen Sektor von der sozialen Beitragspflicht befreit (Artikel 17 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 oder die 25-Tage-Regel). Dieses System wurde ausgeweitet, um die Einstellung von Arbeitnehmern für Tätigkeiten zu ermöglichen, die früher unter Vereinsarbeit fielen.

Die neuen Regelungen für die Vereinsarbeit finden Sie im Infoblatt des LSS, des FÖD Finanzen und von belgium.be im Download.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie in den Links.