Ukraine

ÖSHZ können Ukraine-Flüchtlinge beschäftigen

Der Föderalstaat gewährt den ukrainischen Flüchtlingen einen temporären Schutz-Status. Dadurch erhalten sie ein elektronisches Aufenthaltsdokument, das einen unbegrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt vermerkt.

Da die Ukraine-Flüchtlinge in das Fremdenregister in der jeweils betroffenen Gemeinde eingetragen sind, gelten sie als Empfänger der gleichgestellten Sozialhilfe. Somit erfüllen sie die rechtlichen Bedingungen, um einen Artikel 60§7 (oder 61)-Arbeitsvertrag abschließen zu können.