Vermittlungsdienst im Rahmen des Jugendschutzes

Damit eine Tat nicht Dein Leben ruiniert

Der Vermittlungsdienst im Rahmen des Jugendschutzes besteht seit 2007. Er arbeitet ausschließlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft und des Jugendgerichts. Aufgabe des Vermittlungsdienstes ist es,  einem minderjährigen Täter und der/den geschädigten Parteien eine Lösung zur Beilegung eines Konflikts und/oder der Wiedergutmachung eines Schadens zu ermöglichen.

Ziel ist es, dem minderjährigen Tatverdächtigen die Möglichkeit zu geben, sich mit den Personen auseinander zu setzen, die durch sein Handeln einen Schaden erlitten haben, der moralischer oder materieller Art sein kann. Der Jugendliche hat so die Möglichkeit, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Das Opfer hat die Möglichkeit mit zu bestimmen, unter welchen Umständen die Angelegenheit aus seiner Sicht beigelegt ist.

Der Vermittler ist unparteiisch und vermittelt zwischen beiden Seiten. Er prüft, ob alle Beteiligten freiwillig an der Vermittlung teilnehmen. Außerdem sorgt der Vermittler dafür, dass die im Vorfeld erklärten Regeln eingehalten werden. Er überwacht, dass alle Vereinbarungen erfüllt werden.

Der Vermittler darf keine eigenen Vorschläge zur Regelung des Konflikts oder Schadens machen. Seine Aufgabe besteht darin, gemeinsam mit den Vermittlungsteilnehmern Lösungen zu finden. Die Entscheidung, wie die Wiedergutmachung aussehen soll, liegt bei dem Jugendlichen und dem Geschädigten.

Über die Vereinbarung wird ein Protokoll erstellt, dass alle Beteiligten unterzeichnen, und das von den Gerichtsbehörden homologiert wird. Auch die erziehungsberechtigten Personen (Eltern, Vormund, usw.) der/des Jugendlichen werden in den Prozess eingebunden.

Die Parteien haben jederzeit das Recht sich anwaltlich beraten zu lassen, mit Ausnahme des eigentlichen Vermittlungsgesprächs. Die Vermittlung erfolgt für alle Beteiligten, auf freiwilliger Basis.

In jedem Fall muss der Vermittlungsdienst den Gerichtsbehörden über den Verlauf und das Ergebnis der Vermittlung Bericht erstatten. Diese entscheiden dann über den weiteren Verlauf der Akte.