Sanitäter-Krankenwagenfahrer im nicht-dringenden Krankentransport

Der Sanitäter-Krankenwagenfahrer im nicht-dringenden Krankentransport (kurz: ndKT)transportiert und überwacht Patienten, deren Zustand zu Beginn des Transports stabil ist. Dabei darf er aus Gründen der Transportsicherheit bestimmte Handlungen ausüben, wie z.B. die Versorgung mit Sauerstoff, das Anheben und korrekte Positionieren oder die Ruhigstellung des Patienten. Wenn sich der Zustand verschlechtert oder der Patient eine Notfallversorgung benötigt, benachrichtigt er die Notfallzentrale 112 und leistet in der Wartezeit Erste-Hilfe.

Um in Belgien als Sanitäter-Krankenwagenfahrer im ndKT tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über den Nachweis einer 160-stündigen Ausbildung im ndKT verfügen, die von einem von den Gemeinschaften anerkannten Ausbildungsträger angeboten wird, die die theoretischen und praktischen Bestimmungen des KE vom 14. Mai 2019 erfüllt
  2. über den Nachweis eines 40-stündigen Praktikums im Bereich des ndKT verfügen
  3. über eine Berufserlaubnis (Visa) des FÖD Volksgesundheit verfügen

Registrierungs- und Anerkennungsformalitäten

Registrierung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Sanitäter-Krankenwagenfahrer im ndKT, benötigen Sie grundsätzlich eine Registrierung Ihres Diploms. Melden Sie sich hier bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Registrierung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufserlaubnis (Visa), sofern Sie die Zulassung erhalten haben.

Übergangsbestimmungen: Da der Beruf erst seit September 2019 vollständig reglementiert ist, führt das zu folgenden Bestimmungen zum Erhalt der Registrierung:

  • wenn Sie vor dem 1. September 2019 ein Diplom im Bereich des ndKT erworben haben, dessen Niveau dem KE vom 14. Mai 2019 entspricht, können Sie eine Registrierung beantragen
  • wenn Sie bis spätestens zum 11. Juni 2019 über einen Arbeitsvertrag als Sanitäter-Krankenwagenfahrer im ndKT verfügen, können Sie eine vorläufige Registrierung beantragen. Innerhalb von fünf Jahren müssen Sie dann eine 40-stündige Weiterbildung im Bereich des ndKT absolvieren, um eine dauerhafte Registrierung zu erhalten.
  • wenn Sie in den letzten fünf Jahren (Stichtag 11. Juni 2019) eine einjährige Berufserfahrung im Bereich ndKT nachweisen können, dann können Sie eine vorläufige Registrierung beantragen. Innerhalb von fünf Jahren müssen Sie dann eine 40-stündige Weiterbildung im Bereich des ndKT absolvieren, um eine dauerhafte Registrierung zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein europäisches Diplom als Sanitäter-Krankenwagenfahrer im ndKT, können Sie wahlweise einen Antrag auf Anerkennung in eine der drei Gemeinschaften einreichen.

Die Registrierung und Anerkennung als Sanitäter-Krankenwagenfahrer im ndKT ist erst ab dem 1. September 2020 möglich.