Sie suchen Busfahrer? Wir haben die Lösung!

Bei der IBU Bus handelt es sich um eine individuelle Berufsausbildung im Unternehmen. Kurz gesagt: Sie bilden einen Arbeitsuchenden in Ihrem Unternehmen aus, dafür übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Teil der Führerscheinkosten.

Wie läuft die IBU Bus ab?

Gemeinsam mit dem Arbeitsamt suchen Sie den passenden Kandidaten.

Sie haben den passenden Kandidaten gefunden? Dann muss der Kandidat seine medizinische Eignung von einem anerkannten Arzt überprüfen lassen. Gibt der Arzt grünes Licht, dann kann die theoretische Ausbildung beginnen. Melden Sie den Arbeitsuchenden hierfür bei einer Fahrschule an.

Der Arbeitsuchende hat die theoretische Prüfung bestanden? Prima, die IBU Bus kann nun beginnen. Praktische Fahrstunden nimmt der Auszubildende bei einer anerkannten Fahrschule. Während der Zeit, wo der Auszubildende keine Fahrschule besucht, bringen Sie ihm weitere relevante Kompetenzen bei.

Achtung! Denken Sie daran, den Auszubildenden früh genug bei einer Fahrschule und für die praktische Fahrprüfung anzumelden.

Nachdem der Auszubildende seine Fahrprüfung bestanden hat, darf er den Bus zunächst nur in Begleitung und später alleine lenken. Nach Beendigung der IBU Bus stellen Sie den Busfahrer mindestens für die gleiche Dauer wie die IBU ein.

Welche Kosten kommen während der IBU auf Sie zu?

Sie übernehmen die Kosten für die Prüfung der medizinischen Eignung des Kandidaten.

Während der IBU zahlen Sie dem Auszubildenden eine Produktivitätsprämie und sonstige festgelegte Vergütungen. Außerdem schließen Sie eine Versicherung für den Auszubildenden ab.

Sie kommen für die Führerscheinkosten auf. Die Deutschsprachige Gemeinschaft erstattet Ihnen diese am Ende der Ausbildung abzüglich der sektoriellen Prämie von 1.400 €.

Welche Kriterien muss der Auszubildende erfüllen?

  • beim Arbeitsamt als unbeschäftigter Arbeitsuchender eingetragen sein (entschädigt oder nicht)
  • in Belgien wohnhaft sein
  • über einen Führerschein der Klasse B verfügen
  • über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Französisch verfügen, um die theoretische Fahrprüfung absolvieren zu können
  • Handelt es sich bei dem Praktikanten, um einen Drittstaatenangehörigen, muss er im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein

Mehr Informationen finden Sie im „Infoblatt für Arbeitgeber“. Haben Sie weitere Fragen? Das Arbeitsamt beantwortet Ihre Fragen zur Ausbildung und das Ministerium zur Kostenrückerstattung.

Hinter dem Projekt steht die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Fonds Social Autobus Autocar der Paritätischen Kommission 140.01.

Achtung: Sind Sie ein Arbeitsuchender und finden kein Unternehmen, das Sie im Rahmen einer IBU Bus ausbildet? Oder sind Sie ein Arbeitgeber, der nicht der PK 140.01 angeschlossen ist und Sie möchten Ihrem Mitarbeiter den Führerschein D finanzieren? Dann können Sie BRAWO vor Beginn der Schulung beantragen und einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen.