Kulturprojekte: ganz klassisch oder mit Schulen und sozialen Einrichtungen

Sie möchten ein klassisches Kulturprojekt durchführen?

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Sie haben eine Idee für ein innovatives und außergewöhnliches Kulturprojekt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Dann stellen Sie einen Antrag für die Förderung Ihres Projekts.

Sowohl freischaffende Künstler als auch Amateurkunstvereinigungen oder professionelle Kulturträger sind antragsberechtigt.

Sie möchten mit Ihrer Schule oder sozialen Einrichtung ein Kulturprojekt durchführen?

Das Kulturdekret ermöglicht Schulen und sozialen Einrichtungen, Initiativen mit Künstlern, kreativen Ateliers, Amateurkunstvereinigungen oder professionellen Kulturträgern durchzuführen.

Weitere Wege, um eine Unterstützung zu erhalten, sind der „Kulturbeutel“ und „Kultur macht Schule“.

Welche Projekte können gefördert werden?

Die Projekte:

  • müssen einen innovativen oder außergewöhnlichen Charakter haben.
  • müssen eine regionale oder überregionale Ausstrahlung besitzen.
  • müssen einen inhaltlichen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft aufzeigen.
  • müssen eine ausreichende Publikumsausrichtung nachweisen.
  • müssen ausreichende inhaltliche und fachliche Qualitätsmerkmale mit eigenständiger künstlerischer Handschrift oder Ausrichtung aufweisen.
  • dürfen zu keinem Doppelangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft führen.
  • müssen Gesamtkosten in Höhe von mindestens 1.000 Euro aufweisen.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei insbesondere auf:

  • Kulturprojekten in Schulen
  • Kulturprojekten, die die Zugänglichkeit zu kulturellen Aktivitäten für benachteiligte Bevölkerungsgruppen verbessern.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss der Projektverantwortliche einen Antrag im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Downloadbereich.

Wann ist der Antrag zu stellen?

  • Findet das Projekt zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni statt, muss der Antrag am 31. Oktober des vorangehenden Jahres eingereicht werden.
  • Findet das Projekt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember statt, muss der Antrag bis zum 31. März des jeweiligen Jahres eingereicht werden.