Antrag stellen

Wo reichen Sie Ihren Antrag auf Erhalt der Berufskarte ein?

  • wenn Sie im Ausland leben, bei der belgischen Botschaft des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben

  • wenn Sie in Belgien leben, bei einem anerkannten Unternehmensschalter Ihrer Wahl, während der Gültigkeit Ihrer „Eintragungsbescheinigung Muster A“ oder Ihrer „Bescheinigung der Eintragung im Ausländerregister“

Ein Unternehmensschalter ist eine zentrale Anlaufstelle für Betriebe. Er übernimmt Aufgaben, für die die Unternehmen sich vorher an mehrere Organisationen wenden mussten. Beispielsweise händigt er Berufskarten aus. Es gibt acht anerkannte Unternehmensschalter (Stand: Januar 2015). Alle haben mehrere Büros in Belgien.

 

Wie beantragen Sie Ihre Berufskarte?

Sie wählen in den Downloads das Antragsformular aus, das Ihrer Situation entspricht, füllen es komplett aus, datieren und unterschreiben. Sie fügen Ihrem Antrag zwei Passfotos sowie alle Unterlagen, die Sie für die Beurteilung Ihres Antrags als notwendig erachten, bei. Die Unterlagen müssen Auskunft über die Art sowie den Ort der geplanten Aktivität geben. Zudem fügen Sie folgende Dokumente bei:

  • eine Kopie Ihres gültigen belgischen Aufenthaltsdokumentes (Eintragungsbescheinigung Muster A oder Bescheinigung der Eintragung im Ausländerregister) oder Ihres Passes, wenn Sie den Antrag im Ausland einreichen;

  • ein Auszug aus dem Strafregister oder ein gleichwertiges Dokument, wenn Sie den Antrag im Ausland einreichen;

  • den Beleg, dass die Gebühr von 140 EUR beim Einreichen des Antrags gezahlt wurde.

Anträge werden als unzulässig erklärt, wenn:

  • sie nicht die Natur der Aktivität und den Ort, an dem die Aktivität ausgeführt wird, aufführen;

  • sie nicht datiert und unterschrieben sind;

  • sie nicht korrekt eingereicht werden, je nach Situation via Unternehmensschalter oder belgische Botschaft im Ausland;

  • sie nicht die erforderlichen Dokumente beinhalten.

Wenn das Ministerium Ihren Antrag ablehnt, dürfen Sie erst nach zwei Jahren einen neuen Antrag einreichen, außer wenn:

  • die Ablehnung infolge einer Unzulässigkeit erfolgte;

  • Sie neue Elemente vorbringen können;

  • Ihr Antrag eine neue Aktivität betrifft.