Frühförderung

In Ostbelgien gibt es zwei Dienste, die Frühförderung anbieten.

Frühhilfe Ostbelgien

Diesen Dienst bezuschusst die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Er kümmert sich um Kleinkinder (0 – 6 Jahren) mit Entwicklungsverzögerungen.
Zu den Aufgaben gehören:

  • die Entwicklungsdiagnostik mit dem Ziel der ganzheitlichen Erfassung des Kindes und seiner Entwicklung
  • die Erstellung eines Förderplanes mit individuellen Förderzielen, bezogen auf die Ergebnisse der Diagnostik
  • die Begleitung durch ein transdisziplinäres Team – Fördersitzungen und Hausbesuche
  • die Beratung und Unterstützung der Eltern in Bezug auf Entwicklungsrückstände, Alltagsleben, Lebensprojekte, Erziehungstipps, usw.

Die Eltern des Kindes werden über Gespräche und Begleitung von Anfang an in alle Entscheidungen rund um die Förderung einbezogen.

Aufnahmebedingungen und -modalitäten

Die Frühhilfe ist für Familien zuständig, die in Ostbelgien wohnen. Um in der Frühhilfe begleitet zu werden, muss das Kind mindestens in zwei Bereichen seiner Entwicklung Auffälligkeiten zeigen.
Das Kind darf bei der Anfrage nicht älter als 4 Jahre 11 Monate sein.

Eine Anfrage erfolgt telefonisch durch die Eltern oder durch Auflage des Jugendgerichts. Im Anschluss folgt eine „erste Phase“ mit Anamnese, Entwicklungsbilanz und Abschlussgespräch der 1. Phase.

Begleit- und Therapiezentrum

Der zweite Dienst für Frühförderung von Kindern heißt Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ). Das BTZ bietet seine Leistungen für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder –störungen, bestimmten Beeinträchtigungen mit oder ohne Verhaltensauffälligkeiten bis zu 14 Jahre an. Zu ihren spezifischen Angeboten zählen:

  • pädagogische
  • logopädische
  • kinesiotherapeutische
  • psychomotorische
  • und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien

Ziel der Dienstleistungen und Therapien ist es, die höchstmöglichen Standards an Gesundheit und Entwicklung zu erhalten, zu schaffen und/oder aufzubauen. Dabei werden die Bedürfnisse und Anfragen des Klienten berücksichtigt.