Sitzung vom 17. Mai 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. Februar 2020 zur Bestellung der Mitglieder der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über räumliche Entwicklung erwähnten beratenden Kommission für Beschwerden

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. Februar 2020 zur Bestellung der Mitglieder der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über räumliche Entwicklung erwähnten beratenden Kommission für Beschwerden 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Gesetzbuch über räumliche Entwicklung (GRE) sieht in Artikel D.I. die Einberufung einer Beschwerdekommission vor (vgl. Art. D.I.6 GRE).

Durch das Dekret vom 21. November 2022 zur Abänderung des dekretalen Teils des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung und des Dekrets vom 18. März 2002 zur Infrastruktur wurde der Artikel D.I.6 §2 abgeändert. Aufgrund dieser Abänderung müssen beträgt die Beschwerdekommission nun ein neues Mitglied (und ein Ersatzmitglied) für den Bereich Landschaft.

Folgende Personen werden in Bezug auf die Zusammensetzung der Beschwerdekommission für Raumordnung bestellt:  

Als Fachperson im Bereich Landschaft: Herr Norbert Kloeters als Mitglied und Herr Heinz Winters als Ersatzmitglied.

Die Mandatszeit der Mitglieder beträgt höchstens fünf Jahre und ist erneuerbar.

Auch hat dasselbe Dekret vom 21. November 2022 die Bezeichnung der Kommission abgeändert, die nun „Beschwerdekommission“ anstelle von „beratende Kommission für Beschwerden“ bezeichnet wird.

Dementsprechend wurde im vorliegenden Abänderungserlass die frühere Bezeichnung durch die neue ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder der Beschwerdekommission erhalten eine Fahrtentschädigung und Anwesenheitsgelder, gemäß dem Erlass der Regierung vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Programm 22 Zuweisung 12.11. vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 9. Mai 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.6 §2 
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien 
  • Erlass der Regierung vom 6. Februar 2020 zur Bestellung der Mitglieder der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über räumliche Entwicklung erwähnten beratenden Kommission für Beschwerden