Sitzung vom 17. Mai 2023

Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung erwähnten Beschwerdekommission

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung der Geschäftsordnung der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung erwähnten Beschwerdekommission.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (GRE) sieht vor, dass die Beschwerdekommission sich eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung gibt. Diese Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Arbeitsweise der Kommission. 

Die Beschwerdekommission gibt der Regierung die Stellungnahme sowie einen begründeten Beschlussvorschlag der Kommission über Beschwerden ab, die gegen vom Gemeindekollegium oder von der Regierung in erster Instanz gefasste Beschlüsse über Genehmigungsanträge und über Anträge auf Städtebaubescheinigungen Nr. 2 eingereicht worden sind. Dieser wird innerhalb von 15 Tagen ab der Anhörung der Regierung übermittelt. Sollte die Regierung dem Antragsteller den Beschluss nicht innerhalb der eingeräumten Frist übermittelt haben, wird der begründete Beschlussvorschlag der Beschwerdekommission automisch zum Beschluss.

Die Akten und deren dazugehörigen Stellungnahmen sowie alle dazugehörigen Dokumente werden nun auch in digitaler Form aufbewahrt.

Die Sitzungen können in Präsenz, digital oder in hybrider Form stattfinden. 

Die Anhörung der geladenen Parteien finden individuell und nacheinander statt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.6 und D.IV.63 – 69 sowie Artikel R.I.6-4 Absatz 4.