Sitzung vom 17. Mai 2023

Vertreterdatenbank: Bestellung einer ständigen Kontaktperson für das nationale Krisenzentrum im Rahmen des „Sendai Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge 2015 – 2030“

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung bestellt Herrn Dr. Stephan Förster als ständige Kontaktperson für das nationale Krisenzentrum (NCCN) im Rahmen des Sendai Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge 2015-2030.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das „Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015 – 2030“ wurde auf der dritten Weltkonferenz der Vereinten Nationen über die Verringerung des Katastrophenrisikos verabschiedet. 

Die Anwendung des Sendai Rahmenwerks erstreckt sich auf das Risiko kleiner und großer, häufiger und weniger häufiger, plötzlicher und schleichender Katastrophen, die durch natürliche oder von Menschen verursachte Gefahren entstehen, sowie damit zusammenhängende umweltbezogene, technologische und biologische Gefahren und Risiken. Das Rahmenwerk zielt darauf, Orientierungen für das gefahrenübergreifende Management von Katastrophenrisiken im Bereich der Entwicklung auf allen Ebenen sowie in und zwischen allen Sektoren zu geben.

Es konzentriert sich auf die folgenden vier Handlungsprioritäten: 

  • Priorität 1: Das Katastrophenrisiko verstehen; 
  • Priorität 2: Die Institutionen der Katastrophenvorsorge stärken, um das Katastrophenrisiko zu steuern; 
  • Priorität 3: In die Katastrophenvorsorge investieren, um die Resilienz zu stärken; 
  • Priorität 4: Die Vorbereitung auf den Katastrophenfall verbessern, um wirksamer reagieren zu können, und bei Wiederherstellung, Rehabilitation und Wiederaufbau nach dem Prinzip „besser wiederaufbauen“ vorgehen. 

Im Oktober 2022 legte Belgien seinen ersten Bericht im Sendai-Rahmenwerk vor.  Das nationale Krisenzentrum (als „Technical Focal Point for the Sendai Framework of Disaster Risk Reduction“) koordiniert künftig alle Beiträge und bereitet die belgische Delegation auf die hochrangigen Treffen zur Halbzeitüberprüfung des Sendai-Rahmens vor. Da sowohl die Föderalregierung als auch die Gemeinschaften und Regionen für die Umsetzung des Sendai-Rahmenwerks verantwortlich sind, ist es sinnvoll und notwendig, ebenfalls eine ständige Kontaktperson für die Deutschsprachige Gemeinschaft zu bezeichnen.

Auf Anfrage des nationalen Krisenzentrums wird vorgeschlagen,  

Herrn Dr. Stephan Förster, als ständige Kontaktperson für die Deutschsprachige Gemeinschaft zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015-2030.