Sitzung vom 11. Mai 2023
Beschluss über die Satzungsänderung der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG
1. Beschlussfassung:
Die Regierung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Satzungsänderung der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG zu.
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt
2. Erläuterungen:
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist aktuell unmittelbar mit 0,86 % an der regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh beteiligt.
Die regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG (Beteiligungsgenossenschaft) wurde in 2021 durch die regio iT GmbH (regio iT), dem Kreis Heinsberg und der Stadt Ratingen gegründet. Aus Vereinfachungsgründen wurde damals entschieden, die Beteiligungsgenossenschaft ohne Aufsichtsrat und nur mit einer Person als Vorstand auszustatten. Gegenüber den ursprünglichen Erwartungen traten deutlich mehr Kommunen/Gebietskörperschaften als Mitglieder in die Genossenschaft ein. Im Februar 2023 trat das 20. Mitglied ein. Die Beteiligungsgenossenschaft hält 1% Geschäftsanteile an der regio iT, gleichzeitig ist die regio iT Genossenschaftsmitglied.
Vorhaben
Hat eine Genossenschaft zunächst auf die Bildung eines Aufsichtsrats verzichtet und übersteigt die Mitgliederzahl 20, muss im Wege einer Satzungsänderung ein Aufsichtsrat eingeführt und ein zweiter Vorstand vorgesehen werden. Die wesentlichen, genossenschaftsrechtlichen Anpassungen der Satzung betreffen demnach die Einführung eines mindestens 3-köpfigen Aufsichtsrats, die entsprechende Klarstellung der Zuständigkeiten (Generalversammlung und Aufsichtsrat) sowie die Notwendigkeit eines aus 2 Personen bestehenden Vorstands.
Nachfolgende Tabelle stellt die Organe und ihre voraussichtliche Besetzung gemäß aktueller und neuer Satzung gegenüber:
aktuelle Satzung:
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neue Satzung
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Generalversammlung:
alle Mitglieder, davon ein Bevollmächtigter
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Generalversammlung:
alle Mitglieder
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aktueller Bevollmächtigter:
Philipp Schneider (allgemeiner Vertreter des Landrates des Kreises Heinsberg)
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Vorstand:
1 Person; Wahl durch Generalversammlung
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Vorstand:
2 Personen; Wahl durch Aufsichtsrat
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aktueller Vorstand:
Dieter Ludwigs
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neuer Vorstand:
1. Dieter Ludwigs,
2. Vorschlag: Jürgen Kouhl (Leiter BU Vertrieb bei der regio iT)
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Aufsichtsrat:
3 Personen
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neuer Aufsichtsrat:
Philipp Schneider als AR-Vorsitzender
Wahl von zwei weiteren Aufsichtsräten aus dem Mitgliederkreis
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Chancen und Risiken
Die Satzungsänderung ermöglicht die Aufnahme weiterer kommunaler Genossenschaftsmitglieder. Die Genossenschaft bzw. ihre Mitglieder können die regio iT im Rahmen der Inhouse-Vergabe beauftragen. Durch die Mitgliedschaft kommunaler Neukunden in der Beteiligungsgenossenschaft wird dem Wesentlichkeitskriterium gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Rechnung getragen, nach der das beauftragte Unternehmen seine Tätigkeit zu mehr als 80% für die öffentlichen Auftraggeber verrichten muss, die seine Anteile innehaben. Die Satzungsänderung der Genossenschaft sichert somit auch die Voraussetzung der Inhousevergabe der regio iT Gesellschafter.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret vom 17. Januar 1994 zur Errichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft.