Sitzung vom 11. Mai 2023

Beschluss über den Verkauf von Anteilen an der vote iT GmbH durch die regio iT an die ekom 21 GmbH und an die Komm.ONE AöR

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung stimmt dem Verkauf von Geschäftsanteilen der vote iT GmbH durch die regio iT GmbH und den damit verbundenen notwendigen Vertragsabschlüssen wie folgt zu: 

  • Verkauf von 3% Geschäftsanteilen der vote iT GmbH an die Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechtes zu einem Verkaufspreis von 375.000 Euro.  
  • Verkauf von 2 % Geschäftsanteilen der vote iT GmbH an die ekom21 GmbH zu einem Verkaufspreis von 250.000 Euro. 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist aktuell unmittelbar mit 0,86 % an der regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh beteiligt.

vote IT GmbH 

Die vote iT GmbH (vote iT) bietet IT-Lösungen für Wahlen in Form ihres Produktes "votemanager" an. Zur Gruppe der vote iT gehören seit 2019 die WRS Softwarentwicklung GmbH mit Sitz in Aachen und seit 2020 die elect iT GmbH mit Sitz in Berlin als 100%-Beteiligungen mit gleichem Geschäftsfeld. Unternehmensgegenstand der vote iT und deren Töchter ist die Konzeption, Entwicklung, Verkauf und Betrieb von Software für die Durchführung von Wahlen insbesondere für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen, soweit die Durchführung der Wahlen dem Gesellschafterkreis obliegt. 

Aktuelle Beteiligungsstruktur 

Das Stammkapital der vote iT beträgt insgesamt 25.000 EUR und verteilt sich aktuell auf die folgenden Gesellschafter:

Gesellschafter 

Anteil (%) 

Anteil (EUR) 

regio iT GmbH, Aachen 

75 

18.750 

AKDB AöR, München 

20 

5.000 

KDO Service GmbH, Oldenburg 

750 

ekom 21 GmbH, Gießen 

250 

votemanager Anwendergemeinschaft e.V. 

250 

Summe 

100 

25.000 

 

Vorhabenbeschreibung 

Die Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechtes (Komm.ONE) setzt als Dienstleister des Bundeslandes Baden-Württemberg seit 2021 flächendeckend für alle Landkreise, Städte und Gemeinden die Wahllösungen der vote iT GmbH ein. Gleiches gilt für die ekom 21 GmbH für das Bundesland Hessen, die bereits mit 1% Gesellschafter der vote iT GmbH ist. 

Träger der Komm.ONE sind das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband 4IT, der sich aus rund 1.100 baden-württembergischen Mitgliedskommunen zusammensetzt. Der Zweckverband 4IT hält 88 % und das Land Baden-Württemberg hält 12% an der Komm.ONE.

Dem Kaufpreis liegt eine indikative Unternehmensbewertung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB zugrunde, die für den Verkauf von 10% an die AKDB in 2022 ermittelt wurde. Das Wertgutachten kommt zum 01.01.2022 auf einen Unternehmenswert von 13 Mio. EUR. Der Kaufpreis von 125 TEUR für je 1 % Anteile an der vote iT wird als angemessen betrachtet. 

Der Verkauf von 3 % Geschäftsanteile der vote iT durch die regio iT an die Komm.ONE und 2 % an die ekom 21 GmbH soll in 2023 nach Abschluss des kommunalen Anzeigeverfahrens und nach Beschluss in der Gesellschafterversammlung der regio iT am 20.04.2023 mit wirtschaftlicher Wirksamkeit zum 01.01.2023 erfolgen. Der Aufsichtsrat der regio iT hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 dem Anteilsverkauf zugestimmt. Änderungen am Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht.

Zukünftige Gesellschaftsstruktur

Gesellschafter 

Anteil (%) 

Anteil (EUR) 

regio iT GmbH, Aachen 

70 

17.500 

AKDB AöR, München 

20 

5.000 

KDO Service GmbH, Oldenburg 

750 

ekom 21 GmbH, Gießen 

750 

Komm.ONE AöR, Stuttgart 

750 

votemanager Anwendergemeinschaft e.V. 

250 

Summe 

100 

25.000 

 

Chancen und Risiken aus Sicht der regio iT GmbH 

Der Verkauf von 3 % an die Komm.ONE begründet eine gesellschaftsrechtliche Bindung, die den strategisch bedeutenden Markt in Baden-Württemberg für die Produkte der vote iT sichern kann. Das Risiko des Marktverlustes wird reduziert. Gleiches gilt für die Anteilserhöhung durch die ekom 21 für den hessischen Markt. Da beide Gesellschaften ein entsprechendes Umsatzvolumen in die vote iT einbringen, ist der Wunsch nach gesellschaftsrechtlicher Teilhabe nachvollziehbar.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine unmittelbaren.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Errichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft