Sitzung vom 11. Mai 2023

Einverständnis der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Einreichung des offiziellen Beitrittsantrags des Königreichs Belgien zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien („Treaty of Amity and Cooperation in Southeast Asia - TAC) und stimmt dem Vertrag sowie den drei dazugehörigen Abänderungsprotokollen zu.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung erteilt ihr Einverständnis, den offiziellen Beitrittsantrag des Königreichs Belgien zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien („Treaty of Amity and Cooperation in Southeast Asia“ - TAC) im Namen der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzureichen. Sie stimmt dem Vertrag sowie den drei dazugehörigen Abänderungsprotokollen vom 15. Dezember 1987, 15. Dezember 1998 und 23. Juli 2010 zu.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den zuständigen Dienst des Außenministeriums schriftlich über das Einverständnis in Kenntnis zu setzen, um zunächst den entsprechenden Beitrittsantrag einzureichen.

2. Erläuterungen: 

Der „Treaty of Amity and Cooperation in Southeast Asia“ (Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien nachstehend TAC genannt) aus dem Jahr 1976 schafft die Grundlage der Zusammenarbeit in und mit Südostasien basierend auf den Prinzipien von Dialog, vertrauensvoller Zusammenarbeit und friedlicher Konfliktlösung. Der Vertag sieht dabei eine enge Zusammenarbeit aller Parteien auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Technik, Wissenschaft und Verwaltung vor. Er bildet gleichzeitig das Fundament der ASEAN  (Vereinigung südostasiatischer Staaten zur Förderung von Frieden und Wohlstand). Diese Vereinigung steht für die regionale Integration, den Multilateralismus und eine regelbasierte Ordnung in Südostasien. 

Der TAC wurde durch drei Protokolle () erweitert, die es Ländern außerhalb Südostasiens und regionalen Organisationen ermöglichen dem Abkommen beizutreten. Derzeit sind 51 Länder Teil des TAC, darunter unter anderem folgende europäische Länder: Frankreich (2007), Großbritannien (2012), Norwegen (2013), Deutschland (2022), die Niederlande (2022), Griechenland (2022) und die Ukraine (2022). Die Europäische Union ist ebenfalls Vertragspartner seit 2012.

Durch den Beitritt unterstreicht Belgien die Wichtigkeit des ASEAN als regionale Organisation innerhalb einer Region mit ständig wachsender wirtschaftlicher und geopolitischer Bedeutung.  Die Beziehungen Belgiens und der EU zum ASEAN im Rahmen der Indopazifik-Strategie der EU sollen durch den Beitritt weiter vertieft werden.  

Wie höher angeführt, legt der Vertrag die verschiedenen Bereiche der Zusammenarbeit fest. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen unter anderem finanziellen Verpflichtungen für Belgien.

Der gemischte Charakter dieses Vertrags wurde am 14. März 2023 von der Arbeitsgruppe Gemischte Verträge festgestellt. Sowohl die Föderalregierung als auch die Gemeinschaften und die Regionen müssen zunächst der Einreichung des Beitrittsantrags zum TAC zustimmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 92bis §4ter 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55bis
  • Zusammenarbeitsabkommen vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen, Artikel 6