Sitzung vom 4. Mai 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 3. März 2022 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 3. März 2022 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Der Förderausschuss muss in Fällen, in denen kein Einvernehmen über die Beantragung von sonderpädagogischem Förderbedarf oder über die Entscheidung bezüglich des Förderorts in der Förderkonferenz vorliegt, einberufen werden und nach entsprechenden Konsultationen eine Entscheidung treffen. Zudem ist er zuständig für die Erteilung der in Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Förderschulwesen und das integrierte Schulwesen vorgesehenen Abweichungsgenehmigung zur Verlängerung der Schulzeit.

Aufgrund personeller Entwicklungen im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation werden folgende Änderungen vorgenommen:

Frau Karolin Wirtz, Referentin im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation, wird als bisherige stellvertretende Präsidentin für den Förderausschuss durch Herrn Patrick Bergmans, Referent im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation ersetzt.

Die bisherige Stellvertretende Sekretärin, Frau Kelly Zimmermann, Referentin im Fachbereich Unterrichtspersonal, wird ersetzt durch Frau Cassandra Willems, Sachbearbeiterin im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 21. April 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, Artikel 93.24 §3, eingefügt durch das Dekret vom 11. Mai 2009