Sitzung vom 4. Mai 2023

Entscheidung über die Organisation des verbleibenden medizinischen Schutzmaterials gegen Covid-19

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt die weitere Handhabung des noch vorhandenen medizinischen Materials, welches im Kontext der COVID-19-Pandemie angekauft wurde:

Die Regierung genehmigt den Verteilungsplan.

Die Regierung beschließt, dass das Material mit einem noch gültigen Haltbarkeitsdatum für künftige Krisen gelagert wird. Dieses Material dient der Schaffung eines Materialvorrates im Hinblick auf eine mögliche erneute sanitäre Krisensituation mit epidemischem Charakter.

Die Regierung beschließt, das Material, dessen Haltbarkeit zeitnah abläuft oder jenes welches für Krisenbedarfe nicht benötigt wird, an die Wohn- und Pflegezentren für Senioren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (WPZS) zu verteilen. Als Verteilerschlüssel zwischen den Wohn- und Pflegezentren wird die jeweilige Anzahl anerkannter Plätze berücksichtigt.

Die Regierung beschließt, dass das Material, das weder für eine zukünftige Krisensituation behalten noch von den Wohn- und Pflegezentren benötigt wird, dem Roten Kreuz Belgien sowie Ärzte ohne Grenzen zur Verfügung gestellt wird.

Die Regierung beschließt, dass das nicht mehr nutzbare Material mit einem abgelaufenen Haltbarkeitsdatum, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften entsorgt wird.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Bedingt durch die Unvorhersehbarkeit und die rasante Entwicklung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 musste unter hoher Dringlichkeit Schutzmaterial zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Erkrankung angekauft werden. 

Dieses Material galt der Absicherung der grundlegenden Schutzmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung und wurde verschiedenen Personengruppen und Organisationen zur Verfügung gestellt wie z.B. Hausärzte, Fachärzte, häusliche Krankenpflege, Kinesiotherapeuten, Wohn- und Pflegezentren für Senioren (WPZS), Krankenhäuser, Schulen, Kleinkindbetreuung, Behindertentagesstätten, Polizei, Medienzentrum, SOS-Hilfe. 

Die Weiterentwicklung des Infektionsmanagements erforderte die Aufstellung von Test- und Impfzentren. Diese wurden mit dem nach Standards erforderlichen Material ausgestattet. Als Richtlinie dienten für alle Maßnahmen, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, des Hohen Gesundheitsrates, der föderalen Agentur für Arzneimittel und medizinische Produkte, von Sciensano, der Risk-Management-Group sowie die allgemein gültigen Hygienestandards. 

Das angekaufte Schutz- und medizinische Material befindet sich in den Lagerhallen des Grenz-Echo und wird vom Dienst DGG Service und Logistik verwaltet.

Dank unterschiedlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und einer ausreichend hohen Impfquote gegen Covid-19, ist die Pandemie in Europa abgeklungen und die Covid-19-Erkrankung zeigt weniger hohe periodische Höchstinzidenzen. Sie wird zunehmend zu einer Infektionserkrankung mit endemischem Charakter, ähnlich wie die Grippeerkrankung.  

Die entsprechenden Schutzmaßnahmen konnten gelockert, die Test- und Impfzentren geschlossen werden. Eine neue Normalität nach dieser Pandemie kann ihren Platz einnehmen.

Ein Fortbestand der vorhandenen Materialmengen, der Herausgabe von Schutzmaterial an Einrichtungen/Arztpraxen/Schulen/usw. und dem damit verbundenen neuen Ankauf von Schutzmaterial, rechtfertigt sich aufgrund einer Normalisierung und Beendigung der pandemischen Phase nicht mehr. Eine weitere Versorgung mit Schutzmaterial der oben genannten Personengruppen und Organisationen/Institutionen ist nicht mehr notwendig.

Es wurde eine vollständige Inventur des verbleibenden Materials durch den Dienst DGG Service und Logistik in Zusammenarbeit mit dem Referat Infektionsschutz im Fachbereich Gesundheit und Senioren des Ministeriums durchgeführt.  

Im Anhang 1 befindet sich die zugehörige Auflistung des noch vorhandenen Schutzmaterials. 

Das gegenwärtige Material kann nach vier Kriterien eingeteilt werden:

  • Material mit einem noch gültigen Haltbarkeitsdatum: Dieses Material dient der Schaffung eines Materialvorrates im Hinblick auf eine mögliche erneute sanitäre Krisensituation mit epidemischem Charakter. 
  • Material, dessen Haltbarkeit zeitnah abläuft oder nicht für die Schaffung eines Materialvorrates im Hinblick auf eine möglich erneute sanitäre Krisensituation mit epidemischem Charakter notwendig ist: Dieses Material kann Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, welche dieses tagtäglich benötigen (Z.B.: WPZS, Dienst DGG Service und Logistik Ostbelgien). Als Verteilerschlüssel zwischen den WPZS wird die Anzahl anerkannter Plätze pro WPZS berücksichtigt.  
  • Material, das weder für eine zukünftige Krisensituation behalten noch von oben erwähnten Einrichtungen Ostbelgiens benötigt wird: das Rote Kreuz Belgien sowie “Hôpital sans Frontières” aus Namur haben ihr Interesse durch Selbstabholung bekundet, das Material weiter nutzen zu wollen. 
  • Material mit einem abgelaufenen Haltbarkeitsdatum: Dieses Material kann durch den Dienst DGG Service und Logistik fachgerecht und materialspezifisch entsorgt werden. Dies geschieht ohne besondere, zusätzliche Entsorgungskosten zu generieren. Außerdem könnte das Material der Autonomen Hochschule Ostbelgien (AHS) als Übungsmaterial für den Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflege-wissenschaften bereitgestellt werden, falls diese Interesse bekunden.  

In Zukunft gestaltet sich die Verwaltung von Schutzmaterial im Hinblick auf eventuell neu auftretende Infektionskrankheiten wie folgt:

  1. Die Stock- und Lagerverwaltung des Schutz- und medizinischen Materials, welches zur Schaffung eines Materialvorrates im Hinblick auf eine mögliche erneute sanitäre Krisensituation mit epidemischem Charakter behalten wird, wird weiterhin vom Dienst DGG Service und Logistik übernommen. Darunter fällt vorwiegend die Aufsicht des Lagerbestandes, die angemessene Lagerung, die Überwachung von Verfallsdaten und die Herausgabe von Material auf Anweisung des Referates Infektionsschutz des Fachbereichs Gesundheit und Senioren.  
  2. Das Referat Infektionsschutz des Fachbereiches Gesundheit und Senioren des Ministeriums ist in Zukunft verantwortlich für die Auswahl, die Anschaffung und die inhaltliche Supervision von Schutzmaterial gegen Infektionserkrankungen sowie medizinisches Material, welches im Falle einer möglichen erneuten sanitären Krisensituation mit epidemischem Charakter benötigt wird. 

 3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.