Sitzung vom 27. April 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. November 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Seniorenunterstützung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. November 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Seniorenunterstützung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege sieht die Schaffung eines Beirates für Seniorenunterstützung vor.

Artikel 72 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 legt die Zusammensetzung des Beirates fest.

Aufgrund der Tatsache, dass zwei Ersatzmitglieder des Beirates ihr Mandat nicht mehr ausführen können und um die Kontinuität in der Arbeit des Beirates zu gewährleisten, mussten neue Ersatzkandidaten für die ausscheidenden Personen gesucht werden. Die Anpassung der Vertretungen wurde dazu genutzt, auch die seit 2019 vakanten Vertretungen erneut auszuschreiben.

Der Mandatsaufruf fand am 10. Januar 2023 statt. Folgende Vertretungen wurden gesucht:  

  • Einen Ersatzvertreter für die Allgemeinmediziner, die im Bereich der Koordination der medizinischen Betreuung in einem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren tätig sind (bereits seit 2019 vakant).  
  • Einen Ersatzvertreter des leitenden Verwaltungspersonals der Angebote in Form von Wohnstrukturen. 
  • Ein Ersatzvertreter der Paramediziner, die in der Seniorenunterstützung tätig sind (seit 2019 vakant). 
  • Ein Ersatzvertreter des leitenden Verwaltungspersonals des Palliativpflegeverbandes. 

Es wurden lediglich zwei Vorschläge für die Ersatzvertretung eines leitenden Verwaltungspersonals der Angebote in Form von Wohnstrukturen eingereicht:  

  • Frau Nadia Brockhans, Heimleiterin des WPZS Katharinenstifts Astenet 
  • Frau Brigitte Pint, Heimleiterin des WPZS St. Elisabeth St. Vith 

Aufgrund der Tatsache, dass die effektive Vertretung bereits durch Herr Michael Murges, Heimleiter des WPZS St. Joseph Eupen erfolgt, und um ein Gleichgewicht in der Vertretung der WPZS des Nordens und Südens zu gewährleisten, wird durch vorliegenden Erlass Frau Brigitte Pint als Ersatzvertretung des leitenden Verwaltungspersonals der Angebote in Form von Wohnstrukturen bestellt. 

Die weiteren Ersatzvertretungen bleiben in Ermangelung von Vorschlägen unbesetzt. 

Die verbleibende Mandatsdauer der Mitglieder beträgt 7 Monate und ist erneuerbar.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Rates erhalten eine Fahrtentschädigung und Anwesenheitsgelder, gemäß dem Regierungserlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Programm 17 Zuweisung 12.11 vorgesehen.

Die Abänderung des Erlasses hat keinerlei finanzielle Auswirkungen, da Frau Pint Frau Krämer ersetzt. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 12. April 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Artikel 72 §3 Absatz 1 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.