Sitzung vom 20. April 2023

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Vivadom zu den Angeboten der häuslichen Unterstützung der VoG Vivadom für das Jahr 2023 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für die VoG Vivadom

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag der VoG Vivadom für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.

Die Regierung gewährt der VoG Vivadom einen Zuschuss in Höhe von 3.883.651,76 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Laut Artikel 52 und 53 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe. 

Durch den vorliegenden Vertrag wird das zur Verfügung stehende Stundenkapital, sowie die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben und die entsprechenden Qualitätskriterien geregelt. Auch die Bezuschussung sowie die Auszahlungsmodalitäten werden klar definiert. 

Für das Jahr 2023 wurde mit dem Dienst das folgende Stundenkapital vereinbart:  

  • 89.154 Dienstleistungsstunden beim Kunden in der eigentlichen Familien- und Seniorenhilfe, der Krankenwache, der sozialen hauswirtschaftlichen Hilfe, der Betreuung kranker Kinder sowie in der Hilfe bei Mehrlingsgeburten,   
  • 1.500 Anwesenheitstage in der Tagesbetreuung des Seniorendorfhauses Schönberg; 
  • 1.518 Stunden für Weiterbildung,  
  • 2.197 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5% der geleisteten Stunden beim Kunden.  

Dies entspricht dem Stundenkapital des Jahres 2022, mit Ausnahme der sozialen hauswirtschaftlichen Hilfe. Dort wurde das genehmigte Stundenkapital auf Grund von Personalmangel um 1.000 Stunden verringert. 

Die Bezuschussung des genehmigten Stundenkapitals basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich aus einem Basissatz, einem Zusatz nach Dienstalter sowie einem Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden) zusammen.  

Für das Jahr 2023 hat die Regierung auf Grund der steigenden Inflation und den damit einhergehenden finanziellen Belastungen für die Dienste der häuslichen Hilfe eine Erhöhung der Stundensätze sowie der Pauschalzuschüsse um 5,25 % vorgesehen. 

Für das vereinbarte Stundenkapital erhält der Dienst somit einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 3.417.143,19 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Zuschuss für geleistete Stunden beim Kunden in Höhe von 3.241.401,06 €, 
  • Zuschuss für Koordinations- und Weiterbildungsstunden in Höhe von 129.152,13 €, 
  • Zuschuss für die geleisteten Anwesenheitstage in der Tagesbetreuung des Seniorendorfhauses Schönberg in Höhe von 46.590,00 €. 

Der Dienst erhält außerdem einen Pauschalzuschuss für Umrahmungskosten in Höhe von 466.508,57 €

Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus: 

  • einem Pauschalzuschuss für Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion in Höhe von 398.314,43 €, 
  • einem Pauschalzuschuss für Koordination in Höhe von 68.194,15 €. 

Der Gesamtzuschuss an die VoG Vivadom für das Jahr 2023 für die Angebote der häuslichen Unterstützung beläuft sich somit auf insgesamt 3.883.651,76 €.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:               50.17
Finanzposition:          33.00
Zuschuss:       3.883.651,76 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 7. April 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Vivadom zu den Angeboten der häuslichen Unterstützung der VoG Vivadom für das Jahr 2023.